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Noch immer greifen Ärzte in psychiatrischen Kliniken zu Zwangsmassnahmen. Viel zu schnell, klagen jetzt Kritiker. Betroffene Patienten berichten über ihre erniedrigenden Erlebnisse.
Ein Lehrer merkte im Frühling 2004, dass sich seine Schülerin Regula Ackermann (Name geändert) die Haut aufgeritzt hatte. Auch die Eltern machten sich Sorgen: Die 14-Jährige zog sich immer mehr zurück - und manchmal wollte sie tagelang nichts essen. Im Herbst des gleichen Jahres beschlossen die Eltern, dass es so nicht weitergehen könne. Regula sah das auch so. Sie trat in die Jugendpsychiatrische Therapiestation in Kriens LU ein.
Leider besserte sich Regulas Zustand in der Klinik nicht - im Gegenteil. Während 48 Stunden ass und trank sie nichts. Sie schwebte in Lebensgefahr. Pfleger legten ihr eine Sonde durch die Nase. Und sie schoben ihr Medikamente in den Mund, weil sie die Einnahme verweigerte. «Sie sagten mir, die Medikamente würden mir eine "dickere Haut" geben», erinnert sich Regula. «Aber davon habe ich nicht viel gespürt. Die Medikamente machten mich müde, und es ging mir nicht besser.»
Weil die Ärzte eine «akute Suizidalität» feststellten, sperrten sie Regula mehrmals tagelang ins «Akutzimmer». Das ist ein nur mit einer Matratze ausgestatteter, isolierter Raum. Das Personal überwacht die Patienten permanent.
Regulas Vater Paul Ackermann (Name geändert) protestierte heftig gegen die Behandlung seiner Tochter in Kriens. «Ich wurde immer wütender», sagt er. «Ich verstehe nicht, wie so etwas heute in der Schweiz noch möglich ist.» Er kritisiert auch den Einsatz der Medikamente: «Regula erhielt Leponex und Seroquel. Im Beipackzettel steht, diese Medikamente seien nicht für Jugendliche geeignet, weil sie gefährlich sein können.» Thomas Heinimann, Chefarzt des Kinder- und Jugend-psychiatrischen Dienstes, wollte zur Behandlung in Kriens nicht Stellung nehmen. Es sei ein Verfahren hängig.
Zwangsbehandlung trotz Protesten des Vaters
Kurz vor Weihnachten eskalierte der Konflikt zwischen Vater Ackermann und dem Klinikpersonal. Die Ärzte verlegten Regula Ackermann in die Klinik Littenheid TG. Sie hofften, dass sich die Situation dadurch entspannen würde. Allerdings ging die Zwangsbehandlung - und der Protest von Paul Ackermann - in Littenheid weiter.
Regulas Gesundheit verschlechterte sich weiter. Anfang Oktober 2005 wurde sie in die psychiatrische Klinik des Kantonsspitals Luzern verlegt. Dort ist sie noch heute. «Ich würde lieber heimgehen», sagt sie mit leiser Stimme. «Im Herbst hoffte ich eigentlich, ich sei bis zu meinem Geburtstag im November draussen. Aber jetzt glaube ich nicht, dass ich bald heim kann.»
Fachleute halten das zwangsweise Verabreichen von Medikamenten - wie das bei Regula in Kriens der Fall war - für fragwürdig. Sandra Hilti, Sozialarbeiterin bei Psychex, einem Verein, der Psychiatriepatienten unterstützt, sagt: «Die Ärzte sollten versuchen, mit anderen Mitteln zu reagieren. Mit Medikamenten kommt man nicht zum Kern des Problems.» Auch das Einsperren in Isolationszimmer kritisiert Hilti: «Die Isolation ist erniedrigend für die Patienten. Vor allem bei Jugendlichen ist die Massnahme nicht angebracht. Sie können die Erfahrung von Zwang und Gewalt kaum verarbeiten.»
«Die Symptome werden verstärkt, nicht geheilt»
Die Richtlinien der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften empfehlen, Zwangsmassnahmen nur in Notsituationen anzuwenden. Zum Beispiel bei Suizidgefahr oder wenn Patienten andere Menschen gefährden. Der Zürcher Arzt und Psychotherapeut Marc Rufer sagt dazu: «Die Ärzte treffen den Entscheid für Zwangsmassnahmen meistens willkürlich. Ausschlaggebend ist fast immer die Weigerung der Patienten, Psychopharmaka zu schlucken.» Für Rufer ist klar: «In den meisten Fällen sind die Zwangsmassnahmen nicht gerechtfertigt. Die Symptome, die man behandeln will, werden damit verstärkt - nicht geheilt.»
Für Jugendliche seien die Folgen besonders dramatisch und noch schwieriger zu verarbeiten als für Erwachsene. Rufer: «Denn junge Menschen sind seelisch weniger gefestigt.» Aber auch für Erwachsene könnten Zwangsmassnahmen eine traumatisierende Wirkung haben.
Der 38-jährige K.L. alarmierte am Stephanstag des letzten Jahres die Polizei. Drei Jugendliche hätten ihn in einer Telefonkabine attackiert. Doch die Polizisten nahmen K.L. mit. Wenig später fand er sich in einer unkomfortablen Lage wieder: Pfleger im Psychiatriezentrum Münsingen banden ihn auf einem Bett fest.
Vom 6. bis zum 9. Januar sperrten die Ärzte K-L. in ein Isolationszimmer. Zwischen dem 9. und dem 13. Januar war er ebenfalls tagsüber im Zimmer eingeschlossen. Die Medikamente schluckte K.L. zwar, ohne dass die Pfleger körperliche Gewalt anwenden mussten. Doch ganz ohne Druck gings nicht. Man hätte ihm gesagt, so K.L., andernfalls würde er Spritzen kriegen.
Sandra Hilti von Psychex kritisiert: «Die Isolation von K.L. dauerte viel zu lange. Sie war nicht gerechtfertigt, denn er hat weder sich selbst noch andere Personen gefährdet.» Mario Renz, Ärztlicher Direktor des Psychiatriezentrums Münsingen, bestreitet dies: «Wir mussten die Einschliessung verfügen, weil K.L. in einem aggressiven und erregten Zustand war.» Es sei nicht möglich gewesen, den Patienten mit anderen Mitteln zu beruhigen. «Ab 11. Januar wurde die Isolierung schrittweise gelockert», so Renz. «Jede Stunde durfte K.L. eine Viertelstunde in den Garten gehen, um zu rauchen.»
«Den Schreck werde ich mein Leben lang nicht vergessen»
Immerhin nahm die Geschichte ein gutes Ende: Der Oberarzt hat beantragt, K.L. zu entlassen. «Ich bin froh, dass ich heimgehen kann. Ich habe vieles zu erledigen», sagt K.L. erleichtert. «Doch dieser Schreck wird mich mein Leben lang verfolgen.»
Schockiert von ihrer Behandlung in Kliniken ist auch Alexa Bolliger (Name geändert). Sie verbrachte den vergangenen Dezember und die erste Januarhälfte in drei Kliniken im Kanton Bern. In der Klinik Waldau spritzten Pfleger der 49-Jährigen zwangsweise die Beruhigungsmittel Haldol und Valium. Doch in Meiringen und Münsingen kam das Personal ohne diese Medikamente aus.
«In der Waldau erhielt ich fünf Spritzen», erinnert sich Bolliger. «Nachher hatte ich an beiden Armen grosse Blutergüsse. Der rechte Arm war geschwollen. Ich konnte ihn nur unter Schmerzen bewegen.»
Patientin ging vor Gericht - und bekam Recht
Gegen die Behandlung hat Alexa Bolliger Beschwerde eingereicht - und Recht bekommen. Oberrichterin Evelyne Lüthy, die Präsidentin der Rekurskommission, entschied: «Die Zwangsmedikation war nicht verhältnismässig.» In einem Gutachten bestätigte das Psychiatriezentrum Münsingen: «Während der Begutachtungszeit hatten wir keine Anhaltspunkte für eine Selbst- oder Fremdgefährdung.» Die allgemein anerkannten Gründe für Zwangsmassnahmen waren bei Alexa Bolliger also nicht gegeben.
Jürg Gassmann, Rechtsanwalt und Zentralsekretär der Stiftung Pro Mente Sana, fordert, dass Kliniken Zwangsmassnahmen zurückhaltender anwenden. «Wenn Patienten sich selber oder andere gefährden, ist Zwang manchmal unumgänglich», sagt er. «In einzelnen Kliniken greift man aber allzu schnell dazu - bei Personalmangel oder wenn die Pfleger schlecht ausgebildet sind.» Für Gassmann ist klar: «Hätten die Kliniken mehr und besser ausgebildetes Personal, liessen sich viele Zwangsmassnahmen vermeiden.»
So können sich Patienten wehren
- Nach der Zwangseinweisung in eine psychiatrische Klinik sollten Sie innert zehn Tagen eine gerichtliche Überprüfung verlangen. Auch danach können Sie beim Chefarzt ein Entlassungsgesuch stellen. Senden Sie die Antwort des Arztes dem Gericht.
- Ärzte müssen die Patienten über die Gründe für Zwangsmassnahmen informieren.
- Die Ärzte müssen die Patienten bei der Anordnung einer Zwangsmassnahme über deren Rechte informieren.
- Ärzte und Pfleger dürfen Medikamente nur dann zwangsweise verabreichen, wenn der Patient oder andere Menschen stark gefährdet sind.
- Halten Sie in einer Patientenverfügung vor dem Klinikeintritt fest, mit welchen Behandlungsarten Sie einverstanden sind. Ein Muster zum Herunterladen finden Sie unter: www. promentesana.ch/selbshilfe/ selbsthilfe_werkzeug.php
Folgende Organisationen
helfen Psychiatriepatienten:
- Pro Mente Sana, Tel. 0848 800 858, (Mo, Di, Do 9-12 Uhr, Do auch 14-17 Uhr, 8 Rp./Min., www.promentesana.ch
- Psychex, Tel. 044 241 79 69, www.psychex.org
Haben Sie Erfahrungen mit psychiatrischen Kliniken? Schreiben Sie uns:
Redaktion Gesundheitstipp, «Zwangsbehandlungen», Postfach 277, 8024 Zürich oder redaktion@gesundheitstipp.ch
«Die Ärzte treffen den Entscheid für Zwangsmassnahmen meistens willkürlich»
Marc Rufer, Arzt und Psychotherapeut
15. Februar 2006 | Andreas Gossweiler
Kommentare (2) |
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Auch ich, Insasse der JPS Kriens. Dem Beitrag von NoName kann ich
nur beistimmen. Was mich sehr beschäftigt ist auch die Tatsache,
dass in der JPS Kriens nicht nur 13-17jährige, wie eigentlich
vorgesehen ist, hospitalisiert waren, nein sogar 9-jährige. Der
Umgang gleicht einem Gefängnis und Medikamente gehören fast
standartmässig zum Programm. Ich wurde 7 Monate gegen meinen
Willen festgehalten, bis ich nach meinem 18 Geburtstag endlich die
Chance hatte für meine Rechte selbst zu intervenieren. "Regula"
habe ich zuerst in der Klinik Littenheid kennen gelernt, später
in der JPS Kriens wiedergetroffen. Sie war gezeichnet von den
Zwangsmassnahmen und ich wünsche mir, sie ruht in Frieden. Es
zerbricht mir noch immer das Herz wenn ich an diese Zeit und diesen
schrecklichen Tag zurückdenke.
