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Marie Bendel (Name geändert) lebt mit ihrem Kater Moritz in einer Parterrewohnung in Bümpliz. Beide waren glücklich und zufrieden - bis eine neue Nachbarin ins Quartier zog: Madame Dubois. Sie verguckte sich in den prächtigen Kater und begann, ihn mit edler Katzenkost abzuwerben. Moritz liess sich die Avancen der welschen Dame gerne gefallen. Immer öfter verschmähte er den Futternapf seiner Herrin und verköstigte sich bei Madame, wo er nicht selten auch die Nacht verbrachte.
Das war zu viel für Marie Bendel. Sie stellte ihre Rivalin zur Rede. Diese machte aber eine unschuldige Miene und wies die Vorwürfe in elegantem Französisch weit von sich. Gekränkt wandte sich die Katzenmutter mit der Frage an saldo: «Kann ich gegen die Nachbarin prozessieren?»
Sie kann. Denn die gezielte Abwerbung einer Katze verletzt unter Umständen die Eigentumsrechte von Marie Bendel Nur, mit welchem Resultat? Wie immer ein Gericht auch entscheiden würde, am Ende macht die Katze doch, was sie will.
Die Lösung liegt wohl weniger im Juristischen als im Kulinarischen: An Marie Bendels Stelle würde ich versuchen, die Gunst des Katers mit raffinierten Leckerbissen zurückzugewinnen. Denn offensichtlich geht die Liebe auch beim Katzenvolk durch den Magen.
15. Februar 2006 | Hans Ruedi Schmid, Leiter Rechtsberatung
