SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Artikel | K-Tipp 4/2006

Arbeiten - und dafür bezahlen

Knallharte Lohnpolitik bei der Generali: Haben Aussendienstmitarbeiter Pech, müssen sie nach der Kündigung sogar noch Geld zurückzahlen.

Nur gut anderthalb Jahre arbeitete Martin Franzen (Name geändert) bei der Generali-Versicherung. Aber daran erinnern wird er sich noch lange. Denn sein ehemaliger Arbeitgeber verlangt fast 11 000 Franken von ihm.

Und das kam so: Franzen liess sich Anfang 2004 als Aussendienstmitarbeiter bei der Generali anstellen. Seine Aufgabe: Lebensversicherungen verkaufen. Sein Lohn: monatlich Fr. 800.- Fixum plus Fr. 1400.- Provisions-Vorschuss. Dafür hätte Franzen monatlich zwei Lebensversicherungen verkaufen sollen. Wären es mehr gewesen, hätte er eine zusätzliche Provision erhalten.


Fr. 1742.85 Lohn für einen Fulltime-Job

Doch Franzen verkaufte weniger. Zudem kam es vor, dass Kunden nicht zahlten oder vom Vertrag zurücktraten. Auch dies wurde Franzen angelastet. Deshalb gelang es ihm nie, die ausbezahlten Vorschüsse mit Versicherungsabschlüssen auch tatsächlich zu verdienen.
Bei seiner Kündigung lag Franzen mit 9000 Franken im Minus. Zwei Monate später warens - weil weitere Versicherte kündigten - fast 11 000 Franken. Und seine Schuld bei der Generali könnte noch weiter wachsen. Denn die Rechnung wird erst im Februar 2008 geschlossen.

In den 20 Monaten seiner Anstellung hat Franzen an Fixa und Provisions-Vorschüssen total Fr. 45 600.- erhalten. Davon muss er 10 743.- zurückzahlen. Mit anderen Worten: Pro Monat hat er gerade mal Fr. 1742.85 verdient - für eine Vollzeitstelle!

Franzen war entsetzt, als er nach der Kündigung erfuhr, dass er für seine Arbeit auch noch würde draufzahlen müssen. Rechtlich sind die Verträge zwar in Ordnung. Aber Laien können deren Tragweite kaum erfassen.

Marco Baur, stellvertretender CEO und Verkaufsleiter der Generali, sieht in den Verträgen nichts Ungewöhnliches. «Andere Versicherungen arbeiten ähnlich», sagt
er. Routinierte Mitarbeiter kämen bei der Generali auf Löhne von monatlich 5000 bis 7000 Franken. Spitzenverdiener sogar auf über 12 000 Franken. Allerdings komme es immer wieder vor, dass Mitarbeiter beim Austritt im Minus lägen.


Dank K-Tipp: Rechnung geschlossen

«Unser ehemaliger Angestellter», erklärt Baur, «hat Vorschüsse erhalten, diese aber nicht vollumfänglich verdient. Deshalb muss er einen Teil zurückzahlen.»

Zurückzahlen muss Franzen allerdings auch, weil Leute, denen er Policen verkauft hat, von ihren Verträgen zurückgetreten sind oder nicht mehr zahlen. Dieses Risiko wälzt die Generali zum Teil auf ihre Aussendienstler ab.

Marco Baur rechtfertigt dies: «So verhindern wir, dass unsere Mitarbeiter einfach Umsatz bolzen. Mit dieser Regelung werden sie dazu angehalten, Policen nur Leuten zu verkaufen, die das tatsächlich wollen und auch bezahlen können.»

Immerhin: Nach Intervention des K-Tipp hat die Generali Franzen angeboten, seine Rechnung per sofort abzuschliessen. So kann sie nicht noch mehr ins Minus fallen. Wenigstens das.

22. Februar 2006 | Marco Diener - mdiener@ktipp.ch


Beitrag als PDF
Arbeiten - und dafür bezahlen
Download PDF 36 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Urheberrechte
Smartphones und Tablet-Computer sollen teurer werden. Grund ist eine neue Gebühr für Urheberrechte. Was halten Sie davon?
...zum Artikel
Das ist Unsinn. Beim Kauf von leeren CDs und DVDs ist die Gebühr schon enthalten.
Richtig so. Damit werden Künstler unterstützt.
Alle Umfragen

Verwandtes Buch
So sind Sie richtig versichert
So sind Sie richtig versichert
Die privaten Versicherungen im Überblick

Detail-Infos
Buchshop
 
Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Die Bundesbetriebe sollen nicht Gewinn erwirtschaften, sondern den Bürgern einen guten und bezahlbaren Service bieten.
Verwandte Artikel
Prämien bezahlt – für nichtsl «Ich kann nicht mehr kämpfen» Viele Policen sind sinnvoll für den Ernstfall - andere nicht
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Aktueller Ratgeber
Aktueller Ratgeber
Die Steuerabzüge für Angestellte und Selbstständige (16. Auflage 2012)
Aktuelle Beratungstexte
Hat mein Bruder einen Pflichtteil zugut? Muss ich den Vermieter für die Umtriebe entschädigen? Darf mein Chef Beiträge an AHV, IV und EO abziehen? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Elektro-Rasenmäher IPL-Enthaarungsgerät Pommes frites Alle Test-Artikel
Aktuelle Diskussionen
24.05.2012, 13:37 | 4 AntwortenWoher kommen die Albträume? 24.05.2012, 13:28 | 7 AntwortenWas hilft gegen Cluster-Kopfweh? 24.05.2012, 13:27 | 3 AntwortenMyom: Welche Operation ist empfehlenswert? 24.05.2012, 13:26 | 4 AntwortenWie bringe ich den Zungenbelag weg?
Benutzer-Favoriten