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Internetfirmen locken mit angeblichen Gratis-SMS. Wer nicht aufpasst, kauft aber ein Jahresabo. Doch getäuschte Kunden können sich wehren.
Gleich mehrere Anbieter lockten in den letzten Wochen im Internet mit vermeintlichen Gratisangeboten: Adresse und E-Mail eingeben, ein Häkchen bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Anmeldeknopf drücken und schon hatte man «100 Gratis-SMS» gewonnen. Wer der Versuchung erlag, schloss damit gleichzeitig ein Jahresabo ab. Und das ist nicht kostenlos: Mit den Gratis-SMS kauft man 12- oder gar 24-mal 100 SMS. Je nach Anbieter kostet das Jahresabo 80 bis 90 Euro. Zu bezahlen im Voraus. Ersichtlich wird das nur aus den kleingedruckten AGB.
Hunderte von Internetnutzern tappten in die Falle - vor allem Jugendliche. Bei der saldo-Rechtsberatung meldeten sich viele Eltern von Minderjährigen.
Angeblichen Kunden mit «rechtlichen Schritten» gedroht
Die Anbieter (Simsen.de, Sms case.de, Smsfever.tv, lovepush. de und andere) und deren Inkassobüros sind nicht zimperlich. Sie schickten Kindern Mahnungen, in denen sie von «letzter Zahlungsaufforderung» schrieben und mit «rechtlichen Schritten» drohten. Auffallend: Viele Jugendliche beteuern glaubhaft, sich gar nie angemeldet zu haben.
Simsen.de hat reagiert, als die Reklamationen überhand nahmen: Alle, die sich vor dem 1. Februar 2006 bei Simsen.de registriert haben, können mit einem einfachen E-Mail aus dem Vertrag wieder aussteigen. Durch den öffentlichen Druck gibt sich Simsen.de-Chef Valentin Fritzmann plötzlich kulant: «Wir möchten uns für Unannehmlichkeiten gegenüber diesen Kunden entschuldigen.»
Die saldo-Rechtsberatung rät:
- Wer eine Mahnung erhält, obwohl er seine Daten nie eingegeben hat, muss gar nichts unternehmen.
- Kein gültiger Vertrag liegt in der Regel vor, wenn sich Minderjährige anmelden, um an die Gratis-SMS zu kommen. Ein Vertrag über 80 Euro oder 120 Franken übersteigt das Taschengeld und bedarf der Zustimmung der Eltern.
- Auch Volljährige, die auf das Angebot hereingefallen sind, sollten nicht zahlen - solange sie vom kostenpflichtigen Service noch keinen Gebrauch gemacht haben. Der Vertrag kann gestützt auf absichtliche Täuschung oder einen Irrtum angefochten werden, weil die Abo-Gebühren in den AGB versteckt waren.
- Eine schriftliche Reklamation bei den Betreibern empfiehlt sich auf jeden Fall, wie das Beispiel Simsen.de zeigt.
01. März 2006 | Marc Mair-Noack
