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Artikel | K-Tipp 6/2006

Taggeld auch im Urlaub

Muss ein Versicherer ein Taggeld zahlen, wenn der Unfall im unbezahlten Urlaub passiert? Ja, sagt das Bundesamt und pfeift damit einige Versicherer zurück.

Ende Juni 2005 hatte Raymond Tanner aus Arbon TG seinen letzten Arbeitstag als Chef de Service in einem Hotel; man hatte ihm gekündigt. Doch statt sofort eine neue Stelle anzutreten, entschied sich Tanner für einen längeren unbezahlten Urlaub. Und er schloss für die Zeit dieser Berufspause eine Abredeversicherung bei der Swica ab.

Diese Abredeversicherung untersteht den Regeln des Unfallversicherungsgesetzes; Verunfallte haben also (unter anderem) Anspruch auf Taggelder. Und zwar für die Zeit, in der sie vom Arzt als arbeitsunfähig geschrieben sind. Das gilt im Prinzip auch während eines unbezahlten Urlaubs.


Kein Lohnausfall - kein Taggeld

Doch die Swica sah das anders. Als Tanner im August effektiv einen Unfall erlitt und gemäss Arzt 33 Tage lang wegen eines lädierten Fusses arbeitsunfähig war, lehnte die Krankenkasse die Zahlung ab. Sie berief sich dabei auf ein Bundesgerichtsurteil vom Oktober 2003. Damals hatten die höchsten Richter entschieden: Ein Taggeld ist nur geschuldet, wenn der Betroffene effektiv eine Lohneinbusse hat. Ist das nicht der Fall, so entsteht ihm kein «wirtschaftlicher Schaden», und der Unfallversicherer muss kein Taggeld zahlen.

Nur: Damals ging es vor Bundesgericht um einen Mann, der sich hatte frühpensionieren lassen, und nicht um einen aktiven Beschäftigten, der mal vorübergehend eine Pause machen wollte.

Das Urteil des Bundesgerichts hätte beinahe eine unheilvolle Entwicklung ausgelöst. Als sich nämlich der K-Tipp Anfang Februar bei 20 Unfallversicherern erkundigte, stellte sich heraus, dass inzwischen etliche Anbieter den Standpunkt der Swica übernommen hatten und im konkreten Fall das Taggeld ebenfalls verweigert hätten.

Doch Tanner erhält sein Taggeld - insgesamt rund 5300 Franken - trotzdem. Denn das zuständige Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat gegenüber dem K-Tipp unmissverständlich festgehalten, bei einer Abredeversicherung sei das Taggeld «grundsätzlich unabhängig vom effektiven Erwerbsausfall» zu berechnen.


Bundesamt gibt den Tarif durch

Mehr noch: Fünf Tage später hat des BAG - mit dem genau gleichen Wortlaut wie gegenüber dem K-Tipp - die Unfallversicherer mit einem Kreisschreiben angewiesen, in solchen Fällen ein Taggeld auszuzahlen (ausser bei einer vorzeitigen Pensionierung).

Die Swica hat das akzeptiert - und so hat die Geschichte von Raymond Tanner doch noch ein Happyend gefunden.



Günstige und sinnvolle Versicherung

Eine Abredeversicherung ist allen zu empfehlen, die einen Stellenwechsel für unbezahlten Urlaub nutzen.

Wer einen Job aufgibt und nicht sofort eine neue Stelle antritt, ist automatisch noch 30 Tage lang gegen Freizeitunfälle versichert. Dann endet der Versicherungsschutz über den Betrieb, und Betroffene sollten eine Abredeversicherung abschliessen. Sie ist für maximal 180 Tage möglich und kostet derzeit noch bei allen Anbietern 25 Franken pro Monat.

Für den Abschluss fragen Sie in Ihrem Betrieb nach dem entsprechenden Formular. Das Prozedere ist denkbar einfach: Während der 30-tägigen Nachdeckungsfrist einzahlen - und schon ist man versichert. Und zwar beim Versicherer, bei dem der bisherige Betrieb seine Unfallversicherung hat.

Wer sich arbeitslos meldet, braucht im Prinzip keine Abredeversicherung, weil Arbeitslose obligatorisch unfallversichert sind. In einigen Spezialfällen brauchen aber auch Arbeitslose eine Abredeversicherung (siehe K-Tipp 2/06).

Wer eine Abredeversicherung hat, erhält bei Arbeitsunfähigkeit Taggelder in der Höhe von 80 Prozent des letzten Lohnes.

Auf Anfang 2007 fällt der bisherige Einheitspreis für die Abredeversicherung dahin; die Angebote dürften teurer werden.

22. März 2006 | Ernst Meierhofer - ernst.meierhofer@ktipp.ch


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Taggeld auch im Urlaub
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