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Artikel | Haus & Garten 2/2006

Im Minimum eine günstige Versicherung

Prämien für die Hausratversicherung im Vergleich: Spezial «Haus & Garten» sagt, auf welche Details Sie beim Abschluss achten müssen.

Wer gar nichts hat, kann nichts verlieren und braucht auch nichts zu versichern. Dieses Grundprinzip lässt sich gerade in der Hausratversicherung sinnvoll anwenden: Besteht die Einrichtung der Wohnung eines jungen Menschen nur gerade aus Bett, Tisch, Pult, Stuhl und einer Lampe, kann sich die Versicherung des bescheidenen Hausrats erübrigen.

Wenn hingegen zu Hause wertvolle Gegenstände herumstehen, ist eine Hausratpolice durchaus vorteilhaft. Die Versicherung zahlt beispielsweise, wenn ein Unwetter Wasserschäden am Mobiliar anrichtet, wenn ein Feuer die Einrichtung zerstört oder wenn Einbrecher die Wohnung heimsuchen.


Prämienunterschiede von über 40 Prozent

Die Prämientabelle auf Seite 32 zeigt, dass man mit der richtigen Wahl der Gesellschaft viel Geld sparen kann. Eine 20-jährige Frau («Haushalt 1» in der Tabelle) zahlt etwa bei der Winterthur Fr. 160.40, bei der Helvetia-Patria hingegen Fr. 228.10 - oder 42 Prozent mehr. Bei den anderen zwei Prämienbeispielen verlangt der teuerste Anbieter 41 bzw. 44 Prozent mehr als der günstigste.
Die Höhe der Prämie hängt im Wesentlichen von der Versicherungssumme ab. Sie entspricht dem Neuwert des gesamten Hausrats. Das ist diejenige Summe, die man heute ausgeben müsste, um gleichwertigen Ersatz für die gestohlenen oder in Mitleidenschaft gezogenen Gegenstände zu erhalten. Die Altersentwertung spielt hier also keine Rolle. Verbrennt ein altes Sofa, zahlt die Versicherung ein neues in der gleichen Qualität zum heutigen Preis.


Mieter zahlen weniger als Wohneigentümer

Achtung: Wer den Wert seines Hausrats zu tief ansetzt, um so die Prämie nach unten zu drücken, muss im Schadenfall mit Kürzungen rechnen. Das wäre dann am falschen Ort gespart (siehe K-Tipp 14/04).
Ebenfalls prämienbestimmend ist der genaue Deckungsumfang. Wichtige Details dazu:
- Mieter zahlen weniger als Wohnungs- und Hauseigentümer. Der Grund liegt darin, dass Mieter keine Einrichtungsgegenstände versichern müssen, die dem Vermieter gehören. Darunter fallen Fensterscheiben, Lavabos, Klosetts und Kücheneinrichtungen. Beschädigt nämlich ein Mieter beispielsweise eine Fensterscheibe oder ein Lavabo, muss dafür seine (hoffentlich vorhandene) Privathaftpflicht-Versicherung zahlen, weil der Mieter dadurch dem Vermieter einen Schaden zugefügt hat.
- Wohneigentümer hingegen sind Besitzer dieser Gegenstände. Sie müssen darauf achten, dass sie auch gegen Bruch versichert sind. Das betrifft nicht nur Fensterscheiben, Glastüren, Lavabos und Klosetts, sondern auch Glaskeramikkochfelder und Küchenabdeckungen aus Naturstein.
Auch die Sachen von Gästen sind versichert
- Wer viele teure Gegenstände aus Glas hat - wie Aquarien oder kostspielige Vitrinen -, sollte sich bei der Gesellschaft speziell nach der Deckung erkundigen.
- Cheminéebesitzer, Raucher oder Liebhaber von Kerzen sollten darauf achten, dass Sengschäden gedeckt sind.
- Leute mit vielen Vorräten im Tiefkühler sollten sicherstellen, dass diese Waren versichert sind, falls das Gerät kaputtgeht oder der Strom mal länger ausfällt.
- Versichert sind auch so genannte Obhutsschäden (oft mit einer maximalen Deckung zwischen 3000 und 5000 Franken). Dies betrifft Gegenstände von «Fremden» (Bekannte, Freunde usw.), die Ihnen zur Aufbewahrung beziehungsweise zum Gebrauch anvertraut wurden. In der Regel sind auch anvertraute Tiere versichert. Ins gleiche Kapitel fallen Effekten von Gästen, die bei Ihnen zu Besuch sind.

Einschränkung: Bei den anvertrauten Dingen sind oft nur «dem privaten Gebrauch dienende» Sachen versichert. Der Laptop des Arbeitgebers ist dann nicht gedeckt.
- Bei vielen Gesellschaften sind Sportgeräte nicht wie üblich zum Neuwert, sondern nur zum Zeitwert versichert. Die Versicherung macht also einen Amortisationsabzug, der die Altersentwertung berücksichtigt. Gegen Aufpreis kann man auch diese Gegenstände zum Neuwert versichern (das ist bei den drei Prämienbeispielen der Fall, siehe Tabellen unten).
- Nur begrenzt ist Schmuck versichert: Unabhängig von der im Vertrag festgelegten Versicherungssumme zahlen die meisten Gesellschaften maximal 10 000 bis 30 000 Franken. Wer viel teuren Schmuck hat, sollte also einen wehrhaften Kassenschrank kaufen und allenfalls eine separate Wertsachenpolice abschliessen.
- Ebenfalls begrenzt zahlt die Versicherung für gestohlenes Bargeld. Nach einem Einbruch zu Hause oder nach einem Raubüberfall ausser Haus erhält man höchstens - je nach Anbieter - 3000 bis 5000 Franken. Gar keinen Bargeldersatz gibt es übrigens nach einem so genannten einfachen Diebstahl, also dann, wenn der Dieb keine Gewalt anwenden muss. Das ist beispielsweise nach einem Trickdiebstahl der Fall oder wenn Langfinger durch ein offen stehendes Fenster ins Haus gelangen und offen herumliegendes Geld behändigen, also ohne dafür beispielsweise eine Schublade mit Gewalt öffnen zu müssen.
- Begrenzte Entschädigungen sind auch bei gewaltsamen Diebstählen ausser Haus üblich, beispielsweise bei Einbruchdiebstahl aus einem Hotelzimmer oder aus einer gemieteten Ferienwohnung.

Hier liegt die Betonung auf «gewaltsam». Handelt es sich um einen einfachen Diebstahl ohne Gewaltanwendung, ist der Hausrat ausserhalb des Hauses in den üblichen Grunddeckungen der Anbieter überhaupt nicht versichert - es sei denn, man habe eine entsprechende Zusatzversicherung.


Es lohnt sich nicht, den Selbstbehalt zu erhöhen

- Die Prämien auf Seite 32 beruhen in der Regel auf einem generellen Selbstbehalt (bei allen Schadenarten) von 200 Franken. In einem Schadenfall verringert sich also die Auszahlung an den Kunden um diesen Betrag. Das bedeutet auch, dass bei Bagatellschäden unter 200 Franken kein Geld von der Versicherung zu erwarten ist.

Zwar ist es möglich, diese Selbstbehalte individuell zu erhöhen, um so Prämien zu sparen. Dies lohnt sich aber nicht. Die Gesellschaften gewähren eine zu geringe Prämienreduktion.

Eine wichtige Deckung ist der «einfache Diebstahl auswärts». Ausserhalb des Hauses - also jenseits des eigentlichen Geltungsbereichs der Hausratversicherung - fühlen sich die Gesellschaften nicht zuständig für den einfachen Diebstahl ohne Gewaltanwendung. Dafür gibt es aber eine Zusatzversicherung; bei den drei Prämienbeispielen ist sie mit einer Versicherungssumme von 2000 Franken inbegriffen (ebenfalls mit einem Selbstbehalt von 200 Franken).


Wer nichts Teures dabeihat, braucht den Zusatz nicht

Mit dieser Zusatzdeckung ist der Klau von Sportgeräten versichert, aber auch Diebstähle von Gepäck oder Handys aus dem Auto (falls in den Versicherungsbedingungen nicht ausgeschlossen). Auch Taschen- bzw. Trickdiebstahl fallen darunter.

Klar ist: Wer auswärts keine teuren Sachen dabeihat und auch nicht mit sehr wertvollem Gepäck reist, kann auf diese Zusatzdeckung verzichten.



Die wichtigsten Tipps für den versicherungsAbschluss

- Es lohnt sich, auch für die Hausratversicherung mehrere Offerten einzuholen. Die Prämienunterschiede sind zum Teil markant.
- Passen Sie die Versicherungsdeckung Ihren persönlichen Gegebenheiten an.
- Nur wenige Anbieter offerieren standardmässig erneuerbare Einjahresverträge. Die meisten offerieren ungefragt Fünfjahresverträge (oder noch längere) und stellen nur auf Nachfrage kürzere Verträge aus. Policen mit kurzen Laufzeiten sind aber unbedingt zu empfehlen, weil die Versicherungsnehmer rascher auf geänderte Lebensumstände reagieren oder die Versicherung wechseln können, falls sie nicht mehr zufrieden sind.
- Achten Sie darauf, dass Sie die Versicherungssumme richtig festlegen; dazu gibt es auf den Homepages einiger Versicherungsgesellschaften Tabellen mit Durchschnittswerten. Vergessen Sie Keller, Estrich, Balkon, Gartensitzplatz, Übungsraum, Bastelraum und Garage nicht. Auch Geschenke gehören zum Hausrat, ebenso Reservebrillen, Hörapparate, Haustiere (inkl. Terrarien usw.), geleaste und gemietete Gegenstände, Vereinstrachten oder -uniformen, Campingausrüstung, Militärsachen, Weinkeller sowie Musikinstrumente.
- Meiden Sie Unterversicherung. Versichern Sie sich aber auch nicht zu hoch, denn das wäre hinausgeworfenes Geld. Sie erhalten immer nur Ersatz für die effektiv zerstörten oder gestohlenen Sachen - mehr nicht.
- Konkubinatspaare sollten sicherstellen, dass sie in der Hausratversicherung wie eine Familie behandelt werden.

22. März 2006 | Ernst Meierhofer


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