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Ob Trauung, Taufe oder Beerdigung: Wer aus der Kirche ausgetreten ist und dennoch kirchliche Angebote nutzen will, muss manchenorts mit hohen Kosten rechnen.
Dürfen Leute, die aus der Kirche ausgetreten sind und folglich keine Kirchensteuern mehr zahlen, Angebote der Pfarreien wie Trauung, Beerdigung und Taufe der Kinder nutzen? Und zu welchem Preis? Diese Frage beschäftigt sowohl die reformierte als auch die katholische Kirche seit Jahren. Der K-Tipp wollte wissen, wie dies heute in der Deutschschweiz geregelt ist, und hat 20 reformierte und 20 katholische Landeskirchen befragt.
Fazit der Umfrage, auf die je rund die Hälfte der angeschriebenen Landeskirchen sowie zwei Bistümer geantwortet haben: In den meisten Kantonen gibt es dazu zwar Richtlinien oder Empfehlungen. Auf eine Gebührenordnung verzichten aber die meisten. Denn es soll nicht der Eindruck entstehen, die Kirche sei ein Dienstleistungsbetrieb mit käuflichen Angeboten.
Es gibt jedoch Ausnahmen: Die reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn empfehlen zum Beispiel, für eine kirchliche Trauung mit allem Drum und Dran oder eine Beerdigung von Nicht-Mitgliedern jeweils 1240 Franken in Rechnung zu stellen. Die reformierte Kantonalkirche Schwyz nennt für Beerdigungen einen Tarif von 800 bis 1200 Franken.
Reformierte Kirchgemeinden in den Kantonen Glarus und Graubünden können die Nachzahlung von bis zu zwei Jahren Kirchensteuer verlangen; dieselbe Regelung gilt auch innerhalb der katholischen Kantonalkirche von Glarus - allerdings nur für Beerdigungen. Ebenfalls nur für eine Bestattung gilt bei den Reformierten im Kanton Thurgau die Faustregel: Effektiv anfallende Kosten plus 50 Prozent als Abgeltung für das Benützen der kirchlichen Infrastruktur und die Dienste des Kirchenpersonals.
«Man kann nicht Halb-Mitglied sein»
Nur: Ob sich der Pfarrer an die Empfehlungen hält, entscheidet sich weder auf Bistums- noch auf Kantons-, sondern fast überall auf Gemeinde-Ebene. Und dort gibt es die unterschiedlichsten Regelungen. Drei Beispiele:
- Die reformierte Kirchgemeinde Oberhallau SH sorgte vor ein paar Monaten für Schlagzeilen, als sie ihren Beschluss kundtat: «Die Kirchgemeinde Oberhallau ist nicht käuflich.» In dieser reformierten Kirche gibt es deshalb keine Taufe, wenn nicht mindestens ein Elternteil sowie eine Patin oder ein Pate reformiert ist; keine Hochzeit, wenn nicht mindestens die Braut oder der Bräutigam reformiert ist; und keine kirchliche Bestattung für Nicht-Reformierte. Sind die Angehörigen Mitglied der Kirche, ist eine Trauerfeier in der Kirche hingegen möglich. Pfarrer Lukas Huber: «Wer aus der Kirche austritt, muss wissen, dass dies Folgen hat. Man kann nicht Halb-Mitglied sein.»
- Völlig anders hält es dagegen Oberhallaus Nachbargemeinde Beringen. Joachim Finger, Beringens reformierter Pfarrer, traut ein Paar, auch wenn Mann und Frau nicht der Kirche angehören; er tauft Kinder von Konfessionslosen und gewährt eine kirchliche Beerdigung, auch wenn der Verstorbene und dessen Angehörige aus der Kirche ausgetreten sind. Seine Begründung: «Wenn Leute eine Beziehung zu Gott suchen: Wer sind wir, um Hürden aufzustellen - unabhängig davon, ob jemand Mitglied der Kirche ist oder nicht!»
Moderate Preise in Spreitenbach
In Vorgesprächen klärt Pfarrer Finger allerdings ab, ob das kirchliche Ritual ein echtes Anliegen ist oder nur deshalb gewünscht wird, weil es sich so gehört. Dabei kommt auch ein finanzieller Beitrag an die Kosten zur Sprache - eine Zahlungspflicht besteht jedoch nicht.
- Eine klare Gebührenordnung hat dafür die katholische Kirchgemeinde Spreitenbach AG - und hat diese auch im Internet publiziert. Wer in Spreitenbach keine Kirchensteuer zahlt, muss für eine Beerdigung 250 Franken bezahlen. Eine Taufe kostet 100 Franken, eine Trauung 250 Franken. Ist zudem ein Apéro in den Räumlichkeiten der Pfarrei erwünscht, kommen noch 150 Franken dazu. Der Hintergrund, weshalb sich eine Regelung aus Sicht der Kirchgemeinde aufdrängte: In Spreitenbach wohnen viele Ausländer - und damit viele Angehörige anderer Religionsgemeinschaften.
Sollen Leute, die aus der Kirche ausgetreten sind, für Heirat, Taufe oder Beerdigung zahlen? Antworten Sie auf www. ktipp.ch.
05. April 2006 | Bennie Koprio - bennie.koprio@ktipp.ch
