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Artikel | K-Tipp 8/2006

Zinsklau der Pensionskassen

Monat für Monat werden den Angestellten Beiträge für die Pensionskasse abgezogen. Doch die Zinsgutschrift läuft erst ab dem folgenden Jahr.

Wenn eine Bankkundin während des Jahres mehrmals Geld auf ihr Sparkonto einzahlt, dann ist für sie klar: Jede Tranche trägt vom ersten Tag an Zins.

Wenn ein 3a-Sparer alle drei Monate einen Betrag in seine 3. Säule einzahlt, so ist für ihn selbstverständlich: Die Bank verzinst das Geld sofort. Für jede Überweisung gibt es den Pro-rata-Zins, gerechnet vom Tag der Einzahlung an bis zum 31. Dezember.

Wenn einer angestellten Person jeden Monat ein Betrag für die Pensionskasse abgezogen wird, so nimmt sie ebenso selbstverständlich an, dass dieses Geld gleich an die Pensionskasse geht und dort sofort Zins trägt. Doch diese Annahme ist falsch.

Denn was übers Jahr unweigerlich und sofort vom Lohn weggeht, muss gemäss Gesetz bis Ende Jahr nicht verzinst werden. Stefan Thurnherr vom VZ Vermögenszentrum schätzt, dass so jedes Jahr allen Versicherten zusammen insgesamt 30 Millionen Franken an Zinsen nicht gutgeschrieben werden. «Das ist zurückhaltend geschätzt», ergänzt Thurnherr.
Für die meisten Versicherten ergibt sich daraus bei der Pensionierung ein Fehlbetrag auf dem individuellen Alterskonto, was die spätere Altersrente schmälert.


Unterjähriger Zins «zu aufwändig»

Eine Umfrage des K-Tipp hat ergeben, dass die allermeisten Kassen und Sammelstiftungen die monatlichen Lohnabzüge erst ab Anfang des nächsten Jahres verzinsen. Ein Hauptargument dafür: Die unterjährige Verzinsung sei zu aufwändig.

Es gibt aber Ausnahmen: Von den befragten zehn autonomen Kassen der grössten Arbeitgeber der Schweiz verzinsen immerhin zwei sofort nach Eingang - also monatlich: Nestlé sowie (ab 2007) die Grossbank UBS. Die ABB machte es bis zum Jahr 2000 so.
Bei sämtlichen Sammelstiftungen (Sammelbecken für verschiedene Firmen) heisst es unisono: Zins gibt es erst ab dem nächsten Jahr. Das ist sowohl bei den grossen Sammelstiftungen der Versicherungsgesellschaften der Fall als auch bei kleineren (und neueren) Anbietern.

Immerhin: Es gibt ein paar wenige Sammelstiftungen, die dem Versicherten unter Umständen einen Rabatt gewähren, statt die eingehende Beiträge umgehend zu verzinsen. Dies dann, wenn der Betrieb die gesamte Prämie für alle Angestellten gesamthaft schon zu Beginn des Jahres einzahlt. Das ist weit verbreitet, und dafür gewährt die Stiftung dem Arbeitgeber einen Skonto; ganz wenige Sammelstiftungen (etwa Stiftung Abendrot und Swisslife) geben diesen Skonto an die Versicherten weiter, indem sie seine Prämie um diesen Betrag verbilligen.


Überschüsse für die Aktionäre

Die allermeisten Sammelstiftungen geben diesen Skonto aber nicht weiter. Das kritisiert der Basler SP-Nationalrat und Pensionskassenspezialist Ruedi Rechsteiner: «Echt problematisch sind die zu geringen Gutschriften bei den Sammelstiftungen der grossen Lebensversicherer, wo die hoch bezahlten Manager Überschüsse für die Aktionäre abzweigen.»



Bis zu 2,7 Prozent weniger Alterskapital

Ein Angestellter mit dem maximal versicherbaren Lohn gemäss Gesetz (54 825 Franken pro Jahr) hat nach 40 Beitragsjahren 439 686 Franken auf seinem Konto. Würden seine Altersgutschriften jeden Monat verzinst, resultierten 445 639 Franken, also 1,3 Prozent mehr (gerechnet mit dem derzeitigen Minimalzins von 2,5 Prozent).

Würde sein Altersgeld konstant mit 4 Prozent verzinst, ergäbe sich nach 40 Jahren eine Differenz beim Alterskapital von 2,1 Prozent.
Die Credit Suisse kommt in einer Studie aus dem Jahr 2003 auf Unterschiede von bis zu 2,7 Prozent. Bei einem Alterskapital von rund 600 000 Franken machen diese 2,7 Prozent bei der späteren Rente einen Unterschied von 1102 Franken pro Jahr oder 92 pro Monat aus.

Diese Überlegungen gelten für Beitragsprimatkassen, die für jeden Versicherten ein individuelles Konto führen, das bei der Pensionierung in eine Altersrente umgewandelt wird.

Bei Leistungsprimatkassen hingegen spielt die Verzinsung keine Rolle, weil sie dem Versicherten eine bestimmte Altersrente fest zusagen (zum Beispiel 60 Prozent des letzten Lohnes).

19. April 2006 | Ernst Meierhofer - ernst.meierhofer@ktipp.ch


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