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Jedes dritte neu erstellte Eigenheim wird zum Teil mit Pensionskassengeldern finanziert. Die Folgen dieses Vorbezugs sind den Versicherten oft nicht bewusst.
Wer Pensionskassenvermögen für den Erwerb eines Eigenheims verwenden will, hat zwei Möglichkeiten: Er kann es beziehen oder verpfänden.
Beim Bezug nimmt man das Kapital aus der Pensionskasse und schlägt es zum Eigenkapital. Dadurch reduziert sich die Hypothek und die Zinsbelastung fällt tiefer aus. Der Bezug muss jedoch versteuert werden.
Bei der Verpfändung wird das Guthaben der 2. Säule als Garantiekapital betrachtet. Die Pensionskasse verpfändet das Geld an die Bank, die Bank erhöht ihren Hypothekarkredit um die verpfändete Summe. Der Eigenheimkäufer muss also höhere Hypozinsen zahlen als bei der Variante Bezug.
Die Verpfändung ist viel seltener als der Vorbezug
Deswegen ist die Verpfändung deutlich weniger häu?g als der Vorbezug. Nur jeder Siebte, der für die Finanzierung auf die PK zurückgreift, verpfändet das Kapital.
Bei beiden Varianten sind aber die Auswirkungen auf die Altersvorsorge nicht zu unterschätzen. Wer bei der Pensionierung wieder ein PK-Vermögen haben will, das jenem ohne Vorbezug bzw. Verpfändung entspricht, muss kräftig sparen.
Bezieht beispielsweise ein 45-Jähriger 200 000 Franken aus seiner Pensionskasse, fehlen ihm bei der Pensionierung nicht bloss diese 200 000 Franken. Auch die Zinserträge auf diesem Kapital entgehen ihm. Bei durchschnittlich 3 Prozent Zins pro Jahr beläuft sich der Fehlbetrag bei der Pensionierung auf 361 000 Franken.
Das entspricht einer Renteneinbusse von rund 22 000 Franken pro Jahr. Will er diese Einbusse kompensieren, muss er bei einer angenommenen Verzinsung von 3 Prozent jedes Jahr rund 13 000 Franken zusätzlich auf die Seite legen.
Bei der Variante Verpfändung bleiben die Leistungen im Alter zwar unverändert erhalten. Spätestens bei der Pensionierung muss der Eigenheimbesitzer die Hypothek aber um den verpfändeten Betrag reduzieren, denn danach wandelt die Pensionskasse das Geld in eine Rente um oder sie zahlt es als Kapital aus.
Der Eigenheimbesitzer muss also auch bei einer Verpfändung die 200 000 Franken bis zur Pensionierung wieder sparen, wozu er jedes Jahr etwa 7200 Franken auf die Seite legen muss.
Vorsorgelücken werden meist nicht gefüllt
Ob aus Unachtsamkeit oder aus ?nanzieller Enge: Die meisten Eigenheimkäufer kümmern sich nicht um ihre Vorsorgelücken. Und auch die Banken drängen nicht auf eine Rückzahlung des Vorbezugs, obwohl es in ihrem Interesse läge, dass die Kreditnehmer nach der Pensionierung nicht in ?nanzielle Nöte geraten.
Tatsache ist auf jeden Fall, dass nur ein verschwindend kleiner Teil aller Pensionskassenvorbezüge zurückbezahlt wird.
Verpfändung meist attraktiver
Wer Pensionskassengeld für den Eigenheimkauf beisteuern will, sollte die Verpfändung wählen. Eine Beispielrechnung.
Angenommen ein 45-Jähriger benötigt für einen Eigenheimkauf Fr. 100 000.- aus seiner Pensionskasse. Er steht vor der Wahl Vorbezug oder Verpfändung.
Bei einem Bezug sind Kapitalauszahlungsteuern fällig. Der Käufer muss deshalb rund Fr. 105 500.- beziehen, um Fr. 100 000.- in seine Immobilie investieren zu können. Dieser Betrag würde wegen des Zinseszinseffekts in 20 Jahren - bis zur Pensionierung - auf Fr. 190 000.- anwachsen. Zur Deckung dieses fehlenden Betrages muss der Vorbezüger während 20 Jahren jedes Jahr Fr. 6880.- sparen (siehe Tabelle).
Bei einem Bezug nimmt auch der Schutz gegen Invalidität oder Tod ab. Eine private Todesfallrisiko-Police kostet weitere Fr. 1100.- pro Jahr.
Insgesamt muss der Eigenheimkäufer also Fr. 7980.- pro Jahr aufwenden, um die durch den Bezug entstandene Lücke zu schliessen.
Bei der Verpfändung von Fr. 100 000.- nimmt der Eigenheimkäufer eine zusätzliche Hypothek in der entsprechenden Höhe auf. Bis zur Pensionierung muss er sie abzahlen.
Er muss in 20 Jahren also Fr. 100 000.- sparen. Bei einer Verzinsung von 3,25 Prozent beträgt der jährliche Sparbetrag Fr. 3630.-. Hinzu kommen Fr. 5000.- Zinsen für die Zusatz-Hypothek. Diese führen zu einer Steuerreduktion von Fr. 1750.- pro Jahr.
Der Schutz gegen Invalidität oder Tod ist weiterhin in der bisherigen Höhe gewährleistet. Deshalb muss man keine Todesfallrisiko-Police abschliessen. Die jährliche Belastung im Fall der Verpfändung beträgt also Fr. 6880.-. Das sind jährlich Fr. 1100.- oder über 20 Jahre Fr. 22 000.- weniger als beim Vorbezug.
24. Mai 2006 | Philipp Lütscher
