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Artikel | K-Tipp 13/2006

43 300 Franken für Opfer

Eine Lehrerin an einer staatlichen Mittelschule im Wallis wurde vom Schuldirektor sexuell und psychisch belästigt und auch gemobbt. Die Lehrerin erkrankte deshalb und litt fortan an körperlichen und psychischen Störungen. Sie musste ihr Pensum an der Schule erheblich reduzieren - und ihre Partnerschaft ging in die Brüche.

Der Kanton Wallis als Arbeitgeber muss der Lehrerin dafür Schadenersatz und Genugtuung von 42 300 Franken zahlen: 18 300 Franken für den Verdienstausfall, 15 000 Franken als Genugtuung (Schmerzensgeld) und 9000 Franken für ihre Anwaltskosten.

(upi)

Bundesgericht, Urteil 2P.165/2005 vom 9. 5. 2006

23. August 2006


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