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Artikel | K-Geld 4/2006

Junginvestor erhält sein Geld zurück

Dank K-Geld: Eine Zuger Vermögensverwaltung zahlt einem jungen Schreiner 9700 Franken zurück.

Anfang Jahr ging der 22-jährige Roger Wenger aus Uebeschi BE ein ehrgeiziges Investment ein. Der Schreiner verpflichtete sich, bei einer Zuger Vermögensverwaltung während 20 Jahren Monat für Monat 500 Franken in einen Fondssparplan einzuzahlen, insgesamt 120 000 Franken.

Das Anlageprodukt funktioniert nach dem so genannten Plansummensystem. Die Vermögensverwaltung zieht dabei gleich zu Beginn alle während der gesamten Laufzeit anfallenden Verwaltungsgebühren ab - im Fall von Roger Wenger 7200 Franken.

Nach einem Gespräch mit einem befreundeten Versicherungsberater begann Wenger am Sinn seiner Investition zu zweifeln. Er wollte aussteigen. Im Kleingedruckten des Fondssparplans steht jedoch: «Bereits abgerechnete Gebühren werden nicht zurückerstattet.»

Wenger wandte sich an K-Geld mit der Frage, ob das erlaubt sei. Ja, Plansummensysteme sind legal, wenn auch wegen der vorzeitigen Abzüge verpönt. Wenger hatte diesem Punkt bei der Vertragsunterzeichnung zu wenig Beachtung geschenkt. Und er war vom Vermittler des Fondssparplans ungenügend informiert worden.

K-Geld konfrontierte den Geschäftsführer der Vermögensverwaltung damit. Dieser zahlte dem jungen Schreiner alle bis dahin eingezahlten Beträge zurück, insgesamt 9700 Franken. Einzige Bedingung: Der Name der Vermögensverwaltung dürfe nicht veröffentlicht werden.

30. August 2006 | Philipp Lütscher


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