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Artikel | K-Tipp 14/2006

Emmis Alpkäse aus dem Flachland

Der «Swiss Alp»-Käse hält nicht, was er verspricht: Emmi soll ihn deshalb nicht länger mit dem Begriff «Alp» vertreiben dürfen, verfügte der Luzerner Kantonschemiker.

Auf der Etikette des «Swiss Alp»-Käses prangt die heile Alpenwelt im Bild: saftig grüne Wiese, im Hintergrund prächtige Schneeberge vor blauem Himmel. Bloss: Der Käse des Milchverarbeitungskonzerns Emmi ist gar kein Alpkäse. Um dennoch einen Zusammenhang zwischen dem Käse und dem prestigeträchtigen Namen Alp herzustellen, wird der Halbhart- und Hartkäse so angepriesen: «Die würzige Käsespezialität aus der Schweizer Alpenkräuterwelt.»


«Alp» - geschützter Name für Käse

Damit bewegt sich Emmi juristisch auf einem schmalen Grat: Der Begriff Alp ist bisher in der Landwirtschaftlichen Begriffsverordnung nur in Bezug auf Käse geschützt. Eine Verordnung, die «Berg» und «Alp» auch für andere Bereiche der landwirtschaftlichen Produktion schützen soll, ist beim Bundesamt für Landwirtschaft erst in Vorbereitung. Das heisst: Während der Begriff Alpenkräuter juristisch unverfänglich ist, ist «Swiss Alp» als Käsename problematisch.

Für den Schweizerischen Alpwirtschaftlichen Verband ist klar: Emmi verwende die Bezeichnung «Swiss Alp» missbräuchlich und betreibe damit unlauteren Wettbewerb. Denn Emmi täusche vor, «Swiss Alp»-Käse sei ein Schweizer Alpkäse. Als Alpkäse verkauft werden darf aber nur ein Produkt, das aus Milch von Sömmerungsgebieten hergestellt und auch dort produziert worden ist.

Dieser Ansicht ist auch der Luzerner Kantonschemiker Anton Thuor. Per Verfügung verbot er diese Bezeichnung, wie Emmi-Sprecherin Ruth Stadelmann bestätigt. Emmi will sich diesem Entscheid nicht beugen. Damit muss voraussichtlich das Verwaltungsgericht entscheiden, ob «Swisss Alp»-Käse auch aus dem Flachland kommen darf.

06. September 2006 | Otto Hostettler - otto.hostettler@ktipp.ch


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Emmis Alpkäse aus dem Flachland
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