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Artikel | K-Tipp 15/2006

Der K-Tipp hat schon viel bewirkt ...

15 Jahre K-Tipp, über 6000 Artikel zu Konsumthemen: Was hat das gebracht? Wo konnten Leser und Leserinnen profitieren? Die Bilanz lässt sich sehen.

Artikel im K-Tipp haben oft konkrete und positive Folgen - direkt oder indirekt. Und sie bringen den Konsumentinnen und Konsumenten immer wieder Vorteile.

Preisvergleiche: Im Frühling 2001 machte der K-Tipp seinen ersten grossen Preisvergleich von 40 Artikeln in neun Läden («Wo eine Familie im Jahr fast 4000 Franken spart»).

Seither ist der Preis ein viel wichtigeres Verkaufsargument, die Grossverteiler mussten Preise senken - die Konsumentinnen und Konsumenten profitieren. Ohne dass die Qualität leidet.

Reisepreise: «Unübersichtliche Preislisten in den Reisekatalogen» waren bereits 1995 ein Them im K-Tipp. Unzählige Zuschläge und Gebühren machte Preisvergleiche schon damals schier unmöglich. Der wahre Endpreis war nicht ersichtlich - und es wurde mit den Jahren nicht besser.

Seit Juni 2006 verlangt das Gesetz Reisepreise inklusive aller Taxen und Gebühren - also den «wahren» Preis (siehe Seite 16).

Leasing: «Raten nicht zahlen!» - Das war das Fazit, als der K-Tipp - erstmals 1995 - auf die unklare Rechtslage bei Leasingverträgen für Autos hinwies.

Seither haben unzählige Autofahrer ungerechtfertigte Forderungen ihrer Leasinggesellschaft zurückgewiesen und viel Geld gespart - auch wenn sie vorzeitig aus dem Leasingvertrag ausstiegen.

Rauchen am Arbeitsplatz: «Rauchbelästigung am Arbeitsplatz», titelte der K-Tipp im Jahr 2001.

Heute laufen parlamentarische Bemühungen, Arbeitsplätze landesweit per Gesetz rauchfrei zu halten.

Witwerrente: «Ungerecht und rechtswidrig»: Mit diesen Worten kritisierte der K-Tipp schon in seiner ersten Ausgabe eine stossende Ungerechtigkeit: Die meisten Witwer erhielten damals von ihrer Pensionskasse keine Hinterbliebenenrente, falls die erwerbstätige Ehefrau starb. Umgekehrt war die Witwenrente für Frauen selbstverständlich.

Das war am 15. Mai 1991. Seither hat der K-Tipp das Thema mehrmals aufgegriffen - mit Erfolg: Seit Anfang 2005 erhalten auch Männer eine Witwerrente von der Pensionskasse.
Nutzwert für Leserinnen und Leser: Das ist das oberste Ziel des K-Tipp. Beispiele:

Kreditkarten: Dass die Anbieter auf die Grundgebühr ganz gut verzichten könnten, schrieb der K-Tipp bereits 1997.

Seit kurzem ist die Gratis-Kreditkarte Realität.
Prämien: Wie spart man bei der Krankenkasse und bei allen anderen Versicherungen Prämien?

Der K-Tipp informiert.

Zinsen, Gebühren: Tiefere Bankgebühren zahlen und höhere Zinsen für die 3. Säule herausholen.

Tipps standen im K-Tipp.
Geld sparen: Seriöse Preisvergleiche - ein Dauerthema. Ob beim Ferienbuchen, Einkaufen, Telefonieren, Skifahren oder Autounterhalt.

Der K-Tipp beziffert das Sparpotenzial auf Franken und Rappen.

Geldanlagen: «Der Lockruf des Zasters führt meist ins Desaster»: Nach diesem Motto hat der K-Tipp regelmässig vor unseriösen Geldanlagen gewarnt. Das Gleiche gilt fürs Geschäft mit Jobsuchenden, für Time-Sharing-Verträge und Lebensversicherungen.

Arzthonorar: Etliche Chirurgen verlangen vor OPs heimlich Zusatzhonorare.

K-Tipp-Leserinnen und -Leser wissen: Das ist illegal.

Folgende Verbesserungen für Konsumenten kann sich der K-Tipp mit gutem Grund auf die Fahne schreiben:

Zahlungsaufträge: Jahrelang konnten Betrüger Zahlungsaufträge aus Briefkästen fischen und Konten von Ahnungslosen plündern.

Erst 2005 konnte sich die Post endlich dazu durchringen, Warnhinweise auf die Briefkästen zu kleben.

Krankenkasse: Die Zusatzversicherungen sind gesetzlich kaum geregelt. Die Kassen dürften z. B. theoretisch eine Zusatzversicherung nach einem Spitalaufenthalt «im Schadenfall» kündigen. Der K-Tipp hatte das moniert.

Heute verzichten die Kassen freiwillig auf dieses Kündigungsrecht.

Versicherungsanträge: Machte ein neuer Kunde im Antragsformular falsche Angaben, durften Versicherungen den Vertrag in jedem Fall kündigen.

Heute gilt: Zwischen dem verschwiegenen Leiden und dem aktuellen Leiden muss ein klarer Zusammenhang bestehen, sonst darf die Versicherung ihre Zahlung nicht verweigern.

Patientenrecht: Die umfassende Aufklärung vor Operationen war den Ärzten kein ernsthaftes Anliegen.

Heute wissen Ärzte, dass Patienten ihre Rechte kennen - und durchsetzen.

20. September 2006


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