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Artikel | saldo 15/2006

10 Fragen rund um den Hund

1. Muss der Vermieter seine Zustimmung geben, wenn der Mieter einen Hund halten will?
Nein. Wenn das Halten von Haustieren im Mietvertrag nicht ausdrücklich verboten ist, kann ein Hund ohne Zustimmung des Vermieters in die Wohnung einziehen.

2. Darf der Vermieter dem Mieter vorzeitig kündigen, wenn dessen Hund ständig bellt?
Ja. Ein Hund, der dauernd bellt, ist für die andern Mieter unzumutbar. Nützen schriftliche Mahnungen des Vermieters nichts, kann er dem Hundehalter ausserordentlich kündigen - bei 30 Tagen Kündigungsfrist per Ende eines Monats.

3. Haftet der Verkäufer, wenn der Hund nach dem Kauf erkrankt?
Nur, wenn die Krankheit beim Kauf bereits latent vorhanden war. Nach mehr als einem Jahr kann der Verkäufer aber nicht mehr haftbar gemacht werden. Wichtig: Oft wird die Haftung für später auftretende Krankheiten vertraglich ausgeschlossen. Dann haftet der Verkäufer nur, wenn er die Krankheit des Tiers absichtlich verschwiegen hat.

4. Wer darf den gemeinsamen Hund nach der Scheidung behalten?
Können sich die scheidenden Partner nicht einigen, entscheidet der Richter. Die andere Partei hat aber ein Recht auf Kontakt mit dem Tier. Ist dazu keine einvernehmliche Regelung möglich, entscheidet auch hier der Richter über die Details des Besuchsrechts.

5. Was kann ein Grundeigentümer tun, wenn ein fremder Hund immer wieder auf seinem Areal herumstreunt?
Er kann bei der Polizei Anzeige erstatten. Denn Hundebesitzer müssen laut Gesetz ihr Tier so halten, dass dieses andere nicht belästigt oder gefährdet.

6. Wer haftet, wenn der Hund beisst?
Grundsätzlich haftet der Halter für die finanziellen Schäden, die ein Tier verursacht. Kann er beweisen, dass er alles unternommen hat, um den Schaden abzuwenden, entfällt seine Haftung. Achtung: Der Halter muss nicht Eigentümer des Tiers sein. Halter ist, wer den Hund regelmässig betreut und über ihn verfügt.

7. Muss der Tierhalter den Schaden bezahlen, wenn sein Hund auf die Strasse rennt und ein Auto beschädigt?
Nur teilweise. Der Autofahrer muss auch einen Teil seines Schadens tragen - selbst wenn er am Unfall nicht schuld ist. Der Grund liegt in der grösseren Gefahr, die von seinem Auto ausgeht.

8. Darf man einen zugelaufenen Hund behalten?
Nein. Ist der Eigentümer bekannt, muss der Finder ihn benachrichtigen. Sonst muss der Fund bei der Polizei oder einer kantonalen Tiermeldestelle (Adressen: www.entlaufene-tiere.ch) angezeigt werden. Meldet sich der Besitzer innert zwei Monaten nicht, darf der Finder den Hund behalten.

9. Darf man den verstorbenen Hund im Garten begraben?
Kleinere Hunde bis zu 10 Kilogramm Gewicht dürfen auf privatem Grund begraben werden. Schwerere Tiere muss man der Kadaverstelle oder einem Tierkrematorium übergeben.

10. Kann ein Hund erben?
Nein. Die Erben können vom Erblasser aber angewiesen werden, für ein Tier zu sorgen. Sie müssen dann für den Unterhalt des Hundes aufkommen - sei es bei sich zu Hause oder im Tierheim.

dw



Testen Sie ihr wissen

1. Wann muss ein Vermieter die Wohnung neu streichen lassen?
a) Bei einem Wechsel des Mieters.
b) Wenn die Wände in einem sehr schlechten Zustand sind und der Mieter einen neuen Anstrich verlangt.
c) Nach 8 Jahren.

2. Bei welchem Betreibungsamt muss eine Privatperson betrieben werden?
a) Am Wohnsitz des Betreibenden.
b) Am Ort, wo das Vermögen des Schuldners liegt.
c) Am Wohnsitz der zu betreibenden Person.

3. Nach wie vielen Jahren Trennung kann man sich gegen den Willen des anderen scheiden lassen?
a) Nach 4 Jahren.
b) Nach 3 Jahren.
c) Nach 2 Jahren.

4. Haben Angestellte mit Stundenlohn auch dann Lohn zugut, wenn sie krank sind?
a) Ja, während mindestens drei Wochen.
b) Nein, der Lohn wird nur bezahlt, wenn man auch effektiv arbeitet.
c) Nur, sofern dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist.

27. September 2006


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