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Meine Tante leidet an Schizophrenie. Nach einer erneuten Krise hat der Arzt sie gegen ihren Willen in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Darf er das?
Ja. In schweren Fällen kann der Arzt das tun. Man nennt dies eine «fürsorgerische Freiheitsentziehung» (FFE). Dies ist ein sehr schwerer Eingriff in die persönliche Freiheit. Der Arzt darf diese Massnahme deshalb nur bei psychischer Krankheit, Alkoholismus, anderen Suchtkrankheiten oder schwerer Verwahrlosung anordnen, und nur dann, wenn sich Patienten akut selber oder Dritte schwer gefährden.
Der Arzt muss zudem prüfen, ob für den Patienten zu Hause gesorgt ist und ob man ihm nicht mit weniger einschneidenden Mitteln - zum Beispiel mit Medikamenten oder einer ambulanten Behandlung - helfen kann.
11. Oktober 2006
