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Anleger müssen bei der Wahl eines Fonds in erster Linie zwei Arten von Kosten beachten: Die beim Kauf fällige Ausgabekommission und die laufenden Verwaltungsgebühren.
Wer Fonds kauft, muss der Fondsgesellschaft eine Ausgabekommission zahlen. Die Gesellschaft behält diese Gebühr entweder für sich oder sie gibt sie (teilweise) weiter an den Vermittler - zum Beispiel eine Bank. In diesem Fall spricht man von einer Retrozession.
Diese Provisionen stehen gemäss Bundesgericht zwar dem Kunden zu. Nur wenige Vermögensverwalter geben sie ihren Kunden aber tatsächlich weiter.
Eine Ausgabekommission von maximal 2 Prozent ist für einen Aktienfonds akzeptabel. Einzelne Vertriebsstellen - vor allem Banken - verlangen aber bis zu 5 Prozent für einen Aktienfonds eines Drittanbieters. Selten kommt noch eine Rücknahmekommission beim Verkauf des Fonds hinzu. Der Investor tut gut daran, eine Vertriebsstelle mit niedrigen Ausgabekommissionen zu suchen (siehe K-Geld 4/06).
Über die Jahre machen sich aber vor allem die laufenden Kosten bemerkbar. Sie werden dem Fondsvermögen jedes Jahr belastet und drücken auf die Rendite. Sie umfassen vor allem die Verwaltungsgebühr, ausserdem je nach Fonds eine Performancegebühr, Devisenspreads, Transaktionskosten usw.
Ein Teil dieser Kosten wird in der sogenannten Total Expense Ratio (TER) ausgewiesen. Die Publikation der TER ist für alle in der Schweiz zum Verkauf zugelassenen Fonds obligatorisch. Die durchschnittliche TER beträgt für einen Aktienfonds in der Schweiz 1,47 Prozent.
Ein halbes Prozent mehr oder weniger laufende Kosten geht bei einer langen Haltedauer der Fondsanteile kräftig ins Geld (siehe Gra?k). Wer 100 000 Franken in einen Aktienfonds investiert, der pro Jahr vor Gebühren 8 Prozent Rendite abwirft, hat bei laufenden Kosten von 1 Prozent nach 20 Jahren 387000 Franken, bei Kosten von 1,5 Prozent hingegen 35 000 Franken weniger, nämlich nur 352 000 Franken.
25. Oktober 2006 | Philipp Lütscher
