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Artikel | K-Geld 5/2006

In die Obli-Falle getappt

Obligationen stehen im Ruf, sicher zu sein. Doch auch Obli-Anlagen sind nicht ohne Risiko, wie ein K-Geld-Leser erfahren musste.

Peter Sch?fer aus Seuzach ZH h?lt seit den Siebzigerjahren Obligationen der Textil?rma Madie’s Fashion in Stabio TI. Die Oblis von 2004 haben eine Laufzeit von f?nf Jahren und einen Zinscoupon von 7 Prozent. Sch?fer h?lt zwei Wertpapiere ? 5000 Franken.

Statt der ersten Zinszahlung in der H?he von 700 Franken erh?lt Sch?fer im Sommer 2005 einen Brief von Bernhard Maduz, dem Besitzer der Textil?rma. Die Firma sei wegen des schlechten Gesch?ftsgangs nicht in der Lage, Zinsen zu zahlen. Maduz vertr?stet die Obligation?re in diesem und weiteren Schreiben auf sp?ter.

Im April 2006 teilt Maduz den Obligation?ren mit: «Ich freue mich, Ihnen in der Beilage den unterzeichneten Darlehensvertrag f?r die Restsumme zuzustellen mit der Bitte, alle Ihre Obligationen mit eingeschriebenem Brief an unsere Adresse zur?ckzuschicken.»


«Sollte ich im Lotto gewinnen, zahle ich»

Maduz habe sich entschlossen, die Oblis in Darlehen umzuwandeln. Sch?fers zwei Obligationen ?ber insgesamt 10 000 Franken sollten durch ein Darlehen in der H?he von 7500 Franken ersetzt werden und der Zins sollte noch 4 statt der bisherigen 7 Prozent betragen. Sch?fer sollte also auf mehrere tausend Franken verzichten.

Die Zinsen per April 2005 w?rden laut Maduz nachbezahlt, «wenn wir endlich eine L?sung mit den Banken ?nden. Den Zins per 15. 4. 2006 kann ich Ihnen heute noch nicht versprechen. Sollte ich jedoch im Lotto gewinnen, oder wir wieder gute Gesch?fte machen, werden wir auch diesen Zins nachzahlen.»

Maduz’ Vorgehen ver?rgert Sch?fer, zumal er sich vor vollendete Tatsachen gestellt sieht. Sch?fer wendet sich an K-Geld mit der Frage, ob er sich das gefallen lassen m?sse.

Nein, das muss er nicht. Der Herausgeber kann Oblis ohne Beschluss der Gl?ubigergemeinschaft nicht in Darlehen umwandeln oder den Zinssatz reduzieren. Und eine Umwandlung ist nur m?glich, wenn sie in den Anlagebedingungen erw?hnt ist. Was der Herausgeber tun kann: Mit jedem Obligation?r einzeln eine Vereinbarung treffen - sofern dieser darauf eingeht und solange die anderen Obligation?re dadurch nicht zu Schaden kommen.


«Die sollen froh sein, ?berhaupt etwas zu kriegen»

Sch?fer l?sst sich aber nicht darauf ein. Er will seine Obligationen nicht in ein Darlehen umwandeln. Er gibt Maduz jetzt eine letzte Chance. Dieser hat j?ngst versprochen, wenigstens die seit 2005 f?lligen Zinsen bis Ende Oktober 2006 zu zahlen. Trifft bis dann keine Zahlung ein, will Sch?fer Madie’s Fashion auf die f?lligen Zinsen betreiben.

Maduz scheinen die Sorgen der Obligation?re nicht zu interessieren. Gegen?ber K-Geld sagt er nur: «Die Obligation?re sollten froh sein, dass sie ?berhaupt etwas erhalten.»



H?nde weg von Obligationen kleiner Unternehmen!

Anlageexperten raten ab vom Kauf von Obligationen kleiner Unternehmen:
- Es besteht kein Sekund?rmarkt. Das heisst, der Obligation?r kann seine Papiere vor Ablauf der Laufzeit fast nicht verkaufen.
- Der Obligation?r kann die Zahlungsf?higkeit des Unternehmens nicht beurteilen. Die hohen Zinsen, die solche Firmen auf ihre Obligationen gew?hren, sind ein Zeichen f?r schlechte Bonit?t und entsprechend hohes Risiko.

25. Oktober 2006 | Alain Dupont


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