|
(0) |
Orange gibt die Handy-Nummern seiner Kunden an ein privates Marktforschungsinstitut weiter - um so an persönliche Daten zu gelangen.
Guten Tag, wir machen eine Umfrage zum Thema Mobilfunk und Handy-Benützung. Hätten Sie kurz Zeit?» Viele Orange-Kunden wurden letzte Woche vom Marktforschungsinstitut CBC auf ihr Handy angerufen. Fragen sie die Callcenter-Agentin, woher sie die Handy-Nummer kenne und wer den Auftrag für die Umfrage erteilt habe, heisst es: «Das kann ich Ihnen erst zum Schluss des Gesprächs sagen.»
Daten sollen mit dem Orange-Konto «verknüpft» werden
Wer den 40-minütigen Marathon übersteht und Fragen beantwortet wie «Haben Sie Ihr Handy selbst gekauft?» oder «Welche Zukunftsprognose stellen Sie Ihrem Handy-Anbieter?», erfährt schliesslich, dass Orange Auftraggeber der Umfrage ist. Denn die Angerufenen müssen sagen, ob sie damit einverstanden sind, dass die gemachten Aussagen mit ihrem Orange-Kundenkonto «verknüpft» werden.
Daniel Menna, Mediensprecher des eidgenössischen Datenschutzbeauftragten, stösst sich an der Heimlichtuerei: «Seriöse Marktforschungsinstitute erklären, in wessen Auftrag die Erhebung stattfindet und zu welchem Zweck die Daten verwendet werden.» Orange-Sprecherin Marie-Claude Debons hält dagegen: «Um die befragte Person nicht zu beeinflussen, wird erst am Ende des Gesprächs deklariert, dass Orange Auftraggeberin ist.» Die Angaben der Kunden würden benötigt, um neue Angebote auszugestalten und um die Kunden «in Zukunft besser zu beraten». Debons versichert, dass Orange Kundendaten grundsätzlich nicht an Dritte weitergebe.
Datentransfer an «Dritte im In- und Ausland»
Zumindest die AGB schliessen das nicht aus. Die Firma nimmt sich dort das Recht heraus, Daten an «Dritte im In- und Ausland zu transferieren». Orange geht noch weiter und «übernimmt keine Verantwortung für die Handhabung der Kundendaten durch Drittparteien».
Das ist nicht haltbar. «Das Gesetz nimmt den Auftraggeber in die Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Dritten die Personendaten datenschutzkonform bearbeiten», erklärt Daniel Menna. Konfrontiert mit den eigenen AGB, versichert Marie-Claude Debons: «Werden ausnahmsweise Daten weitergegeben, verpflichten wir den Empfänger, sich an die Datenschutzgesetzgebung zu halten.»
jeb.
Verlangen Sie Auskunft
Wer bei einer Marktumfrage mitmacht, sollte immer Folgendes verlangen:
- Rückrufnummer und Anschrift der Firma, welche die Daten erheben lässt,
- Name der anrufenden Person,
- Zweck der Umfrage,
- Verwendung der Daten.
Werden die Angaben verweigert oder scheinen sie zweifelhaft, sollte man das Gespräch beenden.
Wer verhindern will, dass Umfragedaten gespeichert oder weitergegeben werden, teilt dies dem Umfrageinstitut schriftlich mit. Musterbriefe finden sich auf der Homepage des Datenschutzbeauftragten: www.edoeb.admin.ch/dokumentation/00503/
25. Oktober 2006
