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In einer Woche muss unser jüngster Spross ins Spital. Nun wünscht er sich sehnlichst, dass wir über Nacht bei ihm bleiben. Dürfen wir das?
Grundsätzlich ja. In fast allen Spitälern kann ein Elternteil neben dem Kind auf einem Liegebett übernachten. Sie müssen das aber vorgängig mit dem Pflegeteam absprechen. Vergessen Sie nicht, dass Sie wegen nächtlicher Kontrollen unter Umständen nicht allzu viel schlafen können.
Einige Spitäler stellen Eltern ein Gratis-Zusatzbett zur Verfügung, andere verlangen einen Unkostenbeitrag. Aufgepasst: Weder die Grundversicherung Ihres Kindes noch Ihre eigene bezahlt dieseKosten.
Nur eine Zusatzversicherung Ihres Kindes übernimmt allenfalls die Kosten. Erkundigen Sie sich, bevor Ihr Kind ins Spital eintritt.
Oft können Eltern gegen einen Unkostenbeitrag in der Nähe des Spitals, zum Beispiel im Gästehaus, im Personalhaus, Elternzimmer oder einem Ronald-McDonald-Elternhaus (www. ronaldmcdonald-house.ch) übernachten.
08. November 2006
