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Banken, Reisebüros, Versicherungsmakler: Alle kassieren Kommissionen. Schweizer Rechtsprofessoren halten das für unzulässig.
Nicht nur Banken behalten Kommissionen, die eigentlich ihren Kunden geh?ren (saldo 16, 18/06). Heimlich abkassiert wird auch in anderen Branchen. Beispiel Reiseb?ros: Wenn ein Kunde ein Arrangement eines anderen Reiseveranstalters bucht, erh?lt das Reiseb?ro von diesem eine Kommission, die 8 bis 12 Prozent vom Kaufpreis ausmacht. Gleichzeitig verlangt das Reiseb?ro vom Kunden eine Beratungsgeb?hr. Das verst?sst gegen das Gesetz.
Sobald sich ein Reiseb?ro separat f?r eine Beratungsdienstleistung bezahlen l?sst, handelt es im Auftrag des Kunden und ist gesetzlich verpflichtet, alle Verg?tungen Dritter offenzulegen. Kommissionen geh?ren dem Kunden – es sei denn, er h?tte im Wissen um die H?he dieser Zahlungen ausdr?cklich darauf verzichtet.
Bundesgerichtsurteil: Hat auch f?r Reiseb?ros G?ltigkeit
Diese Rechtsauffassung hat das Bundesgericht in einem k?rzlich publizierten Urteil f?r die Finanzwirtschaft bekr?ftigt. Professorin Susan Emmenegger vom Institut f?r Bankenrecht der Universit?t Bern stellt aber klar: «Dieses Urteil gilt nicht nur f?r die Banken, sondern f?r alle Vertr?ge, bei denen Auftragsrecht anwendbar ist.» Also m?ssen sich auch Reiseb?ros daran halten. «Das stimmt», best?tigt Handelsrechtsprofessor Frank Vischer von der Universit?t Basel.
Ivo Schwander, Professor f?r Privatrecht an der Universit?t St. Gallen, schl?gt eine saubere Regelung vor: «Der Reiseb?rokunde bezahlt die Beratungsgeb?hr nur, wenn er nichts kauft. Bucht er aber nach der Beratung eine Reise, wird ihm jede Geb?hr erlassen.» Peter V. Kunz, Wirtschaftsrechtsprofessor an der Universit?t Bern, pflichtet dem bei: «Dieses Vorgehen w?rde die Probleme l?sen. Das Bundesgerichtsurteil dient dem Konsumentenschutz.»
AWD: Sackt pro Kundenberatung 295 Franken ein
Tui-Vertriebschef Rainer Schenkel anerkennt den Handlungsbedarf: «Ab sofort informieren wir den Kunden auf Wunsch ?ber alle Kommissionen.» Anders Kuoni: «Die Beratungspauschale wird von jedem Vermittler selbst festgelegt. Dar?ber hinaus besteht keine Pflicht und im ?brigen auch kein sch?tzenswertes Interesse des Kunden, allf?llige Kommissionen Dritter offenzulegen», so Mediensprecher Urs Fehr. Kuoni will seinen Kunden keine Auskunft geben, obwohl auch f?r Reisevermittler das Auftragsrecht gilt. Der Schweizerische Reiseb?roverband kann sich noch nicht abschliessend ?ussern: «Wir m?ssen das zuerst abkl?ren», sagt Gesch?ftsf?hrer Walter Kunz.
Als Diener zweier Herren gesch?ften auch etliche Versicherungs- und Hypothekenvermittler. Beispiel AWD: Die Firma arbeitet mit 350 Beratern und gewinnt nach eigenen Angaben jedes Jahr 25 000 Neukunden. AWD empfiehlt die Produkte von Banken und Versicherungen. Daf?r kassiert die Firma Kommissionen f?r s?mtliche Abschl?sse. Doch AWD will auch Geld von seinen Kunden sehen. Mediensprecher Andreas Bonifazi: «Unsere Kunden unterschreiben einen Auftrag, dass sie eine PFS (private Finanzstrategie) haben m?chten und dass diese 295 Franken kostet. Mit einem eventuell nachgelagerten Produktverkauf hat dieser Auftrag nichts zu tun.» Tatsache ist aber, dass Kunden, die sich weigern, die Geb?hr zu bezahlen, kaum angenommen werden.
saldo ruft bei AWD an und gibt sich als Kunde aus, der gratis beraten werden will. Der AWD-Mitarbeiter macht sogleich klar: «Ich kann Sie nur treffen und beraten, wenn Sie die 295 Franken bezahlen.» AWD nimmt also das Geld von beiden Seiten. Das ist nur zul?ssig, wenn die Firma transparent macht, wie viel an Kommissionen sie von den Banken oder Versicherungen bekommt, und der Kunde einwilligt, darauf zu verzichten. AWD-Sprecher Bonifazi: «Aufgrund des Bundesgerichtsentscheids werden wir sicher unsere Vertr?ge ?berpr?fen und, sofern notwendig, anpassen.»
Am beliebtesten sind konzerninterne Zahlungen
Kommissionen von Dritten m?ssen auch dann ausgewiesen werden, wenn dieser «Dritte» gut getarnt ist. Beispiel Banken: Sogar wer Fonds seiner Hausbank ersteht, darf davon ausgehen, dass hinter seinem R?cken Geld verschoben wird. Das geht so: Die Hausbank eines Kunden bezieht dessen Fonds bei einer Tochtergesellschaft, etwa in Luxemburg. Danach entrichtet die ausl?ndische Tochter der Mutter Retrozessionen, deren H?he vom Auftragsvolumen des Kunden abh?ngt. «Banken verkaufen am liebsten eigene Fonds, weil die Kommissionen dann in der Familie bleiben», sagt ein Z?rcher Banker. Die Grossbanken best?tigen diesen Sachverhalt: «Die Credit Suisse erh?lt konzerninterne Zahlungen, wenn sie Fonds vertreibt, die ausserhalb der Schweiz gemanagt werden», sagt Jan Vonder M?hll von der Credit Suisse.
Diese Praxis der Banken erweitert den Kreis der Kunden erheblich, die Anspruch auf Informationen ?ber geleistete Retrozessionen haben. Doch von Transparenz wollen die Finanzinstitute nach wie vor nichts wissen. UBS-Sprecherin Sabine W?ssner: «?ber die H?he interner Zahlungen geben wir unseren Kunden keine Auskunft.» Die Banken missachten geltendes Recht.
Der Wirtschaftsrechtsprofessor Peter V. Kunz spricht Klartext: «Es ist eindeutig, dass Tochtergesellschaften als Dritte anzusehen sind. Deshalb muss die Mutter s?mtliche Kommissionen, die ihr von einer Tochter zufliessen, offenlegen und allenfalls an den Kunden abliefern.»
Auch Reiseb?ros schieben sich konzernintern Verg?tungen zu. Kuoni r?umt ein, dass Kommissionen, die von Tochtergesellschaften bezahlt werden, etwa gleich hoch sind wie jene, die von anderen Reiseveranstaltern entrichtet werden.
Beratungsgeb?hren nicht bezahlen
Ob im Reiseb?ro, bei der Bank, beim Anwalt oder beim Versicherungsmakler: Bezahlen Sie sogenannte Beratungsgeb?hren nur, wenn Ihnen der Anbieter die genaue H?he aller Kommissionen darlegt, die er von Dritten erh?lt.
Sie k?nnen sich aber auch mit dem Reiseb?ro oder der Bank darauf einigen, dass die Kommissionen nicht offengelegt werden. In diesem Fall sollten Sie aber keinerlei zus?tzliche Geb?hren bezahlen.
22. November 2006 | Franco Tonozzi
