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Artikel | Gesundheits-Tipp 12/2006

Happige Strafe für «Gesundheit Sprechstunde»

Das Bakom hat entschieden: Ringier TV, Produzentin der Sendung «Gesundheit Sprechstunde», muss insgesamt mehrere hunderttausend Franken bezahlen.

Sonntag, 8. Juni 2003: Die Sendung «Gesundheit Sprechstunde» berichtet über die Lungenliga, die ihr 100-Jahr-Jubiläum feiert. Es gibt Beiträge zu Lungenkrankheiten, darunter chronische Bronchitis. Im Stil eines Werbespots preist Fernseharzt Samuel Stutz ein Medikament an: «Es gibt eine neue Substanz: Spiriva - nur noch einmal täglich.»

Spiriva wird von der Firma P?zer vertrieben. Was die Zuschauer nicht erfahren: P?zer hat dafür bezahlt, dass Stutz das Medikament erwähnt.

Das ist verbotene Schleichwerbung, befand das Bundesamt für Kommunikation (Bakom). Deswegen leitete das Amt ein Verwaltungs-Strafverfahren ein, das kürzlich abgeschlossen wurde.

«Wir haben eine Busse von 5000 Franken ausgesprochen», sagt Samuel Mumenthaler vom Bakom. Zudem muss Ringier TV einen Teil der Einnahmen abliefern. Um wie viel Geld es geht, gibt das Bakom nicht bekannt. Recherchen des Gesundheitstipp zufolge dürfte es sich um mehrere hunderttausend Franken handeln.


Lungenliga sponsert Sendung über die Lungenliga

«Die Sendung hat wiederholt und zum Teil schwerwiegend die Gesetze zu Werbung und Sponsoring verletzt», sagt Mumenthaler. Dabei geht es zum Beispiel um die Ärztevereinigung FMH. Diese war bis 2004 Sponsor. Rund eine Million Franken floss jedes Jahr über sie an die Sendung. Das Geld stammte jedoch nicht von der FMH selbst, sondern von Pharma?rmen, Spitälern und Fachstellen. Diese wurden als Sponsoren nicht genannt. Als die Sache bekannt wurde, stoppte die FMH die Zusammenarbeit.

Auch die Lungenliga sponserte eine Sendung - diejenige zum eigenen Jubiläum am 8. Juni 2003. Sie zahlte 100 000 Franken. Laut Lungenliga kam das Geld «ausschliesslich von Sponsoren aus dem Pharmabereich». Weder die Lungenliga noch die anderen Sponsoren wurden in der Sendung erwähnt, obwohl laut Radio- und Fernsehgesetz Sponsoren am Anfang und am Ende einer Sendung genannt werden müssen.

Das Bakom untersuchte insgesamt zwölf Fälle von Schleichwerbung oder nicht genannten Sponsoren. Darunter die Sendung vom 31. August 2003. Bereits im Vorspann erwähnte Samuel Stutz das Medikament Elidel gegen Neurodermitis. Im Studiogespräch fragte er den Hautarzt: «Was taugen die neuen Hautcremen wie Elidel?» Später wurden auf einem Tisch Medikamente präsentiert. Ganz vorne: Elidel.


Ringier TV: «Wir haben Werbe-Bestimmungen übertreten»

Auch dies war Schleichwerbung, kritisiert das Bakom. Zudem hat «Gesundheit Sprechstunde» nirgends deklariert, dass Novartis, der Hersteller von Elidel, die Sendung sponserte.

Das Bakom rüffelte ausserdem die häu?gen Hinweise von Samuel Stutz auf das Gesundheitsschiff und das Heft «Gesundheit Sprechstunde», ohne dass ein Bezug zu Themen der Sendung bestand. Allerdings liess das Bakom diese Punkte im Strafverfahren wieder fallen.
Ringier TV akzeptiert die Strafe und ?cht den Entscheid nicht an. Fibo Deutsch von Ringier TV räumt ein: «Wir haben die Werbe-Bestimmungen übertreten.» Man sei jedoch davon ausgegangen, dass das Bakom das Finanzierungsmodell mit der FMH gekannt habe: «Wir wollten nicht bewusst etwas verschleiern.»

Bei der Lungenliga sei man der Ansicht gewesen, man dürfe ungehindert Werbung betreiben, «weil es ja für einen guten Zweck war». Die Medikamente habe man «vorwiegend aus journalistischen Gründen» genannt.

Man habe aus der Sache Lehren gezogen, so Deutsch weiter: «Heute fragen wir vorgängig beim Bakom an, was wir dürfen und was nicht.» Mumenthaler vom Bakom bestätigt: «Ich habe den Eindruck, dass Ringier TV das Problem erkannt hat. Aber wir werden weiterhin ein Auge auf die Sendung haben.»

06. Dezember 2006 | Christian Egg


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