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Die meisten Ehepaare wollen sich gegenseitig finanziell absichern. Die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt dieses Anliegen aber nur ungenügend.
Ein Ehepaar mit Kindern hat ein Vermögen von einer Million Franken. Es lebt wie die meisten Ehepaare im gesetzlichen Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung. Drei Viertel des Vermögens stecken im Eigenheim, die restlichen 250 000 Franken sind in Wertschriften investiert.
Der Ehemann brachte bei der Heirat ein Vermögen von 40 000 Franken in die Ehe ein. Das entspricht eherechtlich seinem Eigengut. Das übrige Vermögen in der Höhe von 960 000 Franken haben die beiden während der Ehe gespart. Es bildet die sogenannte Errungenschaft.
Für die Kinder gibts 20 000 - oder 260 000 Fanken
Beim Tod des Ehemannes wird das Vermögen güterrechtlich geteilt. Dabei fallen sein Eigengut (40 000 Franken) sowie die Hälfte der Errungenschaft (480 000 Franken) in den Nachlass. Die andere Hälfte der Errungenschaft wird der Ehefrau zugeschlagen und nicht angetastet.
Der Nachlass des verstorbenen Ehemannes (520 000 Franken) wird unter den Erben verteilt. Wenn kein Testament oder Ehevertrag existiert, erben die Ehefrau und die Kinder je die Hälfte davon. Die Ehefrau muss den Kindern also deren Anteil am Erbe von total 260 000 Franken auszahlen (siehe Tabelle).
Sie kann dazu zwar die Wertschriften verkaufen. Dann bleiben ihr für den Lebensunterhalt aber nur noch die Witwenrenten aus AHV und Pensionskasse.
Ein Ehevertrag schafft Abhilfe. Das Paar kann darin festhalten, dass dem überlebenden Ehepartner die ganze Errungenschaft (960 000 Franken) zugewiesen wird. Die Pflichtteilsansprüche der Kinder müssen dabei nicht berücksichtigt werden.
In den Nachlass fällt dann nur noch das Eigengut des Verstorbenen, beim Tod des Ehemannes also lediglich 40 000 Franken. Der Anspruch der Kinder vermindert sich dadurch auf 20 000 Franken. Die Ehefrau kommt um den Verkauf des Hauses herum.
Ehevertrag: Muster zum Herunterladen
Auf www.kgeld.ch (unter «Downloads») findet sich ein kostenloses Muster für einen Ehevertrag im PDF-Format.
13. Dezember 2006 | Philipp Lütscher
