In Ihrem Fall ja. Zwar ist eine Korrektur der Ohren ein kosmetischer Eingriff und muss deshalb von der Grundversicherung nicht zwingend bezahlt werden. Doch Ihr Sohn leidet offenbar sehr unter seinen stark abstehenden Ohren. Aus psychischen Gründen ist die Operation deshalb angebracht. Die Kasse wird die Kosten voraussichtlich übernehmen. Verlangen Sie vorgängig eine Kostengutsprache bei Ihrer Kasse.