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Ich möchte mein Tattoo am Oberarm entfernen lassen. Meine Krankenkasse teilte mir mit, dass sie die Kosten nicht übernehmen werde. Hat sie recht?
Ja. An reine Schönheitsoperationen zahlt die Grundversicherung nichts. Das ist etwa der Fall beim Entfernen von Tattoos, aber auch bei einer Lippen- oder Brustvergrösserung.
Die Kassen zahlen nur, wenn eine körperliche Beeinträchtigung oder psychischer Leidensdruck vorhanden ist. Eine Nasenoperation zum Beispiel wird übernommen, wenn dem Betroffenen das Atmen deutlich schwerfällt und die Nasenkorrektur die Beschwerden lindern kann. Auch bei gut sichtbaren Narben und Muttermalen, die das Aussehen stark beeinträchtigen, beteiligt sich die Kasse an den Kosten.
24. Januar 2007
