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Die Anzahl privater Altersheime nimmt stark zu. Viele sind nicht teurer als öffentliche Heime. Aber: In der Privatresidenz bezahlt man den Aufenthalt in jedem Fall selbst.
Rezeption, Internetstation, Restaurant, Café, Bibliothek mit Cheminée - wer das Angebot der Seniorenresidenz Nordlicht in Zürich studiert, wähnt sich eher in einem Hotel als in einer Alterswohnanlage. Die Zahl solcher privater Altersresidenzen ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Das hat verschiedene Gründe:
- Viele öffentliche Heime sind baulich veraltet.
- Leistungen und Personal sind wegen Finanzknappheit vieler Gemeinden abgebaut worden.
- Die Zahl der älteren Menschen nimmt laufend zu. P Immer mehr ältere Menschen verfügen über ausreichend Vermögen, um sich den Aufenthalt in einer Residenz leisten zu können.
Zu den Marktführern bei den privaten Residenzen gehören Senevita aus Bern, die auch das Nordlicht betreibt, und Tertianum aus Berlingen TG. Sie betreuen zusammen 25 Häuser mit rund 2500 Bewohnern.
Beide Anbieter verfolgen ähnliche Konzepte:
Die Bewohner leben in altersgerechten Wohnungen mit Balkon, Bad und Küche. Im Grundpreis eingeschlossen ist die Reinigung, eine Mahlzeit pro Tag im hauseigenen Restaurant, ein 24-Stunden-Notruf-Service, die Nutzung der Allgemeinräume und des Freizeitprogramms. Alle weiteren Leistungen müssen separat bezahlt werden.
Hauptunterschied zu öffentlichen Altersheimen sind die Wohnungen. «In öffentlichen Heimen steht meist nur ein Zimmer zur Verfügung», sagt Christoph Künzli, Leiter Residenzen und Häuser bei Tertianum.
Lebenslanges Wohn- und Bleiberecht
Ein weiterer wichtiger Unterschied ist das vertraglich festgehaltene lebenslange Wohn- und Bleiberecht. Wird ein Bewohner pflegebedürftig, betreut man ihn in der angeschlossenen Pflegeabteilung. «Für viele Bewohner ist es wichtig zu wissen, dass sie nicht noch einmal umziehen müssen», sagt Philipp M. Zemp, Besitzer von Senevita.
Trotz breiterem Angebot und Bleiberecht sind die privaten Residenzen nicht in jedem Fall teurer als öffentliche Heime. Bei Tertianum beispielsweise schwankt der Grundpreis zwischen 120 und 400 Franken pro Tag, bei Senevita zwischen 90 und 180 Franken.
Zum Vergleich: Die Altersheime der Stadt Zürich verlangen zwischen 67 und 150 Franken pro Tag (inklusive drei Mahlzeiten), im Kanton Baselland 115 Franken.
Ein wichtiger Unterschied besteht aber: Bewohner privater Residenzen können bei knappem Budget keine Ergänzungsleistungen der AHV beantragen, Bewohner öffentlicher Heime schon.
Auch wenn die Tagespauschalen zum Teil mit jenen der öffentlichen Heime mithalten können, lohnt es sich, genau zu rechnen: «Man sollte sich unbedingt vorrechnen lassen, was ein Tag mit allen zusätzlichen Dienstleistungen wie etwa weiteren Mahlzeiten kostet», sagt Giulio Vitarelli, Leiter der Basler Niederlassung des VZ Vermögenszentrums. Denn niemand wisse, welche Leistungen er später einmal benötige.
Die meiste- Bewohner sind gegen 80 Jahre alt
Nicht zuletzt deshalb klären die Betreiber der privaten Residenzen die ?nanzielle Situation der künftigen Bewohner genau ab: «Ein Bewohner einer Zweizimmerwohnung sollte pro Jahr das 18-Fache des monatlichen Pensionspreises zur Verfügung haben sowie zusätzlich etwas Vermögen», sagt Philipp M. Zemp von Senevita.
In eine private Residenz ziehen kaum rüstige Rentner zwischen 65 und 75. Die Bewohner sind im Durchschnitt gegen 80 Jahre alt.
Wer nach der Pensionierung trotzdem schon nach einer Wohnung mit angeschlossener Infrastruktur sucht, wird bei Bonacasa fündig. Die Solothurner Firma bietet an sechs Standorten in der Schweiz in grösseren Wohnsiedlungen altersgerechte Wohnungen mit zwei bis vier Zimmern an.
Zum Angebot gehört ein Notrufservice, Leistungen wie Reinigung oder Pflege können gegen Aufpreis gebucht werden. Die Wohnungen kosten im Schnitt zwar monatlich 200 Franken mehr als vergleichbare in derselben Region. Sie sind aber günstiger als private Residenzen. Eine angeschlossene Pflegeabteilung fehlt allerdings. Wer Pflege braucht, muss also nochmals umziehen.
So finanzieren Sie den Aufenthalt
Grundsätzlich muss der Aufenthalt in öffentlichen und privaten Altersheimen selbst bezahlt werden - also mit AHV, Pensionskasse und Vermögen. Nur wenn dieses Geld nicht reicht, können Ergänzungsleistungen der AHV bezogen werden.
Anrecht auf Ergänzungsleistungen haben aber nur Bewohner von öffentlichen oder speziell anerkannten Altersheimen. Wer in einer privaten Residenz wohnt, erhält im Normalfall keine Unterstützung.
Anders sieht die Situation bei Pflegebedürftigkeit aus. Die Leistungen dafür werden in allen anerkannten Betrieben bis zur Höhe von 55 Prozent von der Krankenkasse übernommen.
Wer länger als ein Jahr pflegebedürftig ist, hat Anrecht auf Hilflosenentschädigung. Sinnvoll kann auch eine - allerdings teure - Pflegeversicherung sein.
So wählen Sie die richtige Residenz
Bei der Wahl einer privaten Altersresidenz sollte man besonders auf folgende Punkte achten.
Dienstleistungen
Welche Dienstleistungen sind im Angebot? Wie sieht das Wochenprogramm aus? Was ist im Preis inbegriffen? Lassen Sie sich genau erklären und schriftlich bestätigen, was geboten wird und was es kostet.
Soziales Umfeld
Klären Sie mit der Residenzleitung ab, aus welcher Schicht die Mehrheit der Bewohner stammt. Das passende soziale Umfeld ist wichtig fürs Wohlbefinden.
Lebenslanges Wohn- und Betreuungsrecht
Nicht alle Residenzen garantieren auch bei schwerster Pflegbedürftigkeit den Verbleib. Hier lohnt sich ein Blick ins Kleingedruckte.
Infrastruktur
Schwimmbad, Bibliothek, Restaurant - Residenzen bieten viel. Klären Sie ab, ob alle für Sie wichtigen Angebote vorhanden sind.
Offizielle Anerkennung
Lassen Sie sich bestätigen, dass die in der Residenz erbrachten Pflegeleistungen durch Krankenkassen und Behörden anerkannt werden. Sonst müssen Sie die Leistungen selbst bezahlen.
Adressen von Residenzen und Organisationen:
- Senevita AG, Wabern, Tel. 031 960 99 99
www.senevita.ch
- Tertianum AG, Berlingen, Tel. 052 762 51 51
www.tertianum.ch
- Bonacasa, Solothurn, Tel. 032 625 95 95
www.bonacasa.ch
- Pro Senectute, Zürich, Tel. 044 283 89 89
www.prosenectute.ch
07. Februar 2007 | Reto Westermann
