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Per Mitte März hat auch die Berner Kantonalbank den Hypozins von 2,75 auf 3 Prozent angehoben. Das taten bereits Luzerner und St. Galler Kantonalbank. Diese Aufschläge auf variablen Hypotheken der Kantonalbanken werden oft als Begründung für Mietzinserhöhungen verwendet. Aber: Mietern, denen seit dem Sommer 2005 oder noch längerer Zeit keine Hypozinssenkungen weitergegeben wurden, darf nun der Mietzins nicht erhöht werden.
04. April 2007
