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Werden Kapitalleistungen aus der Pensionskasse und aus der Säule 3a im gleichen Jahr ausbezahlt, zählt die Steuerbehörde sie zusammen und besteuert sie gemeinsam. Die Steuerrechnung fällt wegen der Progression höher aus als bei einer Auszahlung der beiden Beträge in unterschiedlichen Jahren.
Es lohnt sich deshalb, den Bezug von Geldern der Säule 3a und den Pensionskassenbezug auf zwei Jahre zu verteilen. Noch besser ist, maximal fünf 3a-Konten zu führen und ab 60 Jahren (Frauen 59) bis zur Pensionierung jedes Jahr eines aufzulösen (siehe K-Geld 6/06). Die Auflösung der 3a-Konten darf frühestens fünf Jahre vor der ordentlichen Pensionierung einsetzen.
Verheiratete stossen hier jedoch an Grenzen. Ehepartner mit kleinem Altersunterschied sind gezwungen, einzelne Konten im gleichen Jahr aufzulösen. Die meisten Kantone zählen Kapitalleistungen an die Ehepartner im gleichen Jahr zusammen.
Allerdings gibt es Ausnahmen. So verzichten die Kantone Basel-Stadt und St. Gallen auf die gemeinsame Besteuerung der Ehegatten und veranlagen solche Kapitalleistungen je einzeln. Damit sparen die Betroffenen oft Hunderte, ja sogar Tausende von Franken an Steuergeldern.
04. April 2007
