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Seit Jahresbeginn müssen auch Fonds, die ihre Kapitalerträge vollumfänglich reinvestieren, eine Verrechnungssteuer von 35 Prozent abführen. Betroffen von der neuen Regelung sind rund 30 sogenannt thesaurierende Fonds, die nach schweizerischem Recht operieren.
Die Steuerverwaltung verlangt, die Verrechnungssteuer auf die Kunden abzuwälzen. Nicht betroffen sind Fonds, die nach luxemburgischem Recht zugelassen sind.
Die Auswirkungen für die Steuerzahler sind aber klein, da sie die Steuer im ordentlichen Veranlagungsverfahren zurückfordern können.
04. April 2007
