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Artikel | K-Geld 2/2007

Lieber ein Ende mit Schrecken - oder ein Schrecken ohne Ende?

Rund die Hälfte aller Versicherten löst ihre gemischte Sparversicherung oder Fondspolice vorzeitig auf. Sie verlieren dabei zwar Geld, bereinigen aber oft eine ärgerliche Situation.

Verunsicherte Kunden gelangen immer wieder mit der Frage an K-Geld, ob sie ihre Police kündigen sollen. Eine Pauschalantwort gibt es nicht. Folgende Aspekte können beim Entscheid aber helfen:


Rückkaufswert
Wer eine gemischte Sparversicherung oder eine Fondspolice kündigt, erhält den sogenannten Rückkaufswert ausbezahlt. Dieser Betrag ist vor allem in den ersten Jahren deutlich tiefer als die Summe der einbezahlten Prämien, weil die Versicherung dem Kunden diverse Kosten verrechnet.

Ältere Policen sind oft mit einem Schlussbonus versehen. Der Versicherte erhält diesen Bonus nur, wenn er den Vertrag erfüllt. Wer eine derartige Police und nur noch wenige Versicherungsjahre vor sich hat, sollte nicht vorzeitig kündigen.
Tipp: Fragen Sie Ihre Versicherung nach dem aktuellen Rückkaufswert und einem allfälligen Schlussbonus.


Todesfallschutz
Gemischte Sparversicherungen und Fondspolicen haben einen Todesfallschutz. Stirbt der Versicherungsnehmer, erhalten die Hinterbliebenen einen bestimmten Betrag.

Wer niemanden hinterlässt, der ?nanziell von ihm abhängig ist, braucht keinen Todesfallschutz. Das spricht für eine Kündigung oder Sistierung der Police.

Wer ?nanziell abhängige Personen hinterlässt, sollte abklären, wie hoch deren Renten aus AHV, Pensionskasse und allenfalls Unfallversicherung sind.

Reichen diese Leistungen und allfälliges weiteres Vermögen für den Lebensunterhalt der Hinterbliebenen, ist ein Todesfallschutz unnötig. Reichen sie aber nicht, sollte man ein Budget für die Hinterbliebenen erstellen und das effektiv benötigte Todesfallkapital berechnen.

Diese Summe kann man dann mit einer reinen Todesfallpolice versichern. Diese Versicherung zahlt im Todesfall die vereinbarte Summe, ist aber nicht an einen Sparprozess gekoppelt.

Vorsicht: Beim Abschluss einer neuen Todesfallversicherung muss man einen Fragebogen zur Gesundheit ausfüllen oder einen Gesundheits-Check beim Arzt machen. Wer nicht 100-prozentig gesund ist, erhält eine Police nur mit Vorbehalt, muss höhere Prämien zahlen oder erhält gar keine Police. Für Versicherte mit Gesundheitsproblemen kann es sich lohnen, die Sparversicherung weiterzuführen.
Tipp: Klären Sie ab, wie hoch Ihre Todesfallsumme sein muss. Beantragen Sie dann eine Todesfallrisiko-Police und kündigen Sie Ihre gemischte Sparversicherung erst nach Erhalt der neuen Todesfallpolice.


Erwerbsunfähigkeits-Rente
Viele, aber nicht alle Sparversicherungen umfassen eine Erwerbsunfähigkeits-Rente (EU-Rente). Sie garantiert ein Einkommen bei Invalidität. Eine EU-Rente ist oft sinnvoll, weil die Leistungen aus IV und Pensionskasse meist nicht genügen.
Wer eine EU-Rente in Kombination mit seiner Sparversicherung vor mindestens fünf Jahren abgeschlossen hat, hat diesen Risikoschutz zu einem sehr guten Preis erhalten. Die Prämien dafür sind in den letzten Jahren stark gestiegen - bei gesunkenen Leistungen und verschärften Gesundheitsprüfungen. Eine alte, im Rahmen einer Sparversicherung abgeschlossene EU-Rente sollte man nicht unüberlegt kündigen.
Tipp: Bei einigen Versicherungen lässt sich der Sparteil auf ein Minimum reduzieren und die EU-Rente mit identischen Leistungen weiterführen. Fragen Sie Ihre Versicherung, ob und zu welchen Bedingungen das möglich ist.


Prämienbefreiung bei Invalidität
Viele gemischte Sparversicherungen oder Fondspolicen bieten eine Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit: Der Versicherte muss die Prämien im Falle einer Invalidität nicht weiterzahlen und erreicht das Sparziel trotzdem.

Dieses Sparziel erreicht man aber auch, indem man eine separate Erwerbsunfähigkeits-Rente kauft (siehe oben), die im Invaliditätsfall nicht nur die monatlich benötigte Rente auszahlt, sondern darüber hinaus eine für die Erreichung des langfristigen Sparziels benötigte Summe.
Tipp: Kündigen Sie die Sparversicherung wegen des Gesundheitsfragebogens erst nach Erhalt der Police für die Erwerbsunfähigkeits-Rente (siehe oben).


Sparteil
Viele ältere gemischte Sparversicherungen haben einen über die gesamte Laufzeit garantierten technischen Zinssatz von 3 Prozent oder mehr. Das heisst, der Sparteil wird mit 3 Prozent verzinst. Die Rendite auf die gesamte Prämie ist aber wegen Abzug diverser Kosten deutlich tiefer.
Tipp: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung nach dem technischen Zinssatz.

Bei Policen in der Säule 3b muss der Zinsertrag nicht versteuert werden. Ein vergleichbares Sparkonto bei der Bank rentiert schlechter, und der dürftige Zinsertrag muss versteuert werden. In der Säule 3a hingegen geniessen sowohl Bank- als auch Versicherungsanlagen die gleichen Steuervorteile.
Tipp: Vergleichen Sie die Rendite Ihrer Sparversicherung mit alternativen Anlage-Möglichkeiten wie Obligationen. Überlegen Sie sich, ob Sie bei Ihrer Anlage mehr Risiko in Kauf nehmen wollen, um so längerfristig eine höhere Rendite zu erzielen.

Bei Fondspolicen hängt die Rendite in erster Linie von den gewählten Anlagefonds ab. Die Auswahl ist meist beschränkt. Die Erträge von Fondspolicen in der Säule 3b sind steuerfrei - im Gegensatz zu Zins- und Dividendenerträgen von Fondssparplänen bei einer Bank.
Dieser Steuervorteil von Fondspolicen in der Säule 3b stellt sich jedoch nur dann ein, wenn der Versicherte den Sparteil zur Hauptsache in Obligationen- oder Immobilienfonds investiert. Kursgewinne von Aktienfonds sind auch bei Bankanlagen steuerfrei.
Tipp: Vergleichen Sie die Performance der Fonds in Ihrer Fondspolice mit anderen, vergleichbaren Fonds.


Säule 3a oder 3b
Klären Sie ab, ob Ihre Police in der Säule 3a oder 3b läuft. Im Falle einer 3a-Police steht «gebundene Vorsorge» auf der Police. Das einbezahlte Geld wird dabei grundsätzlich frühestens fünf Jahre vor der Pensionierung ausbezahlt. Die Einzahlungen lassen sich vom steuerbaren Einkommen abziehen.
Tipp: Wer eine Versicherung in der Säule 3b hat und den Sparanteil erst im Alter braucht, sollte sich den Rückkauf oder die Sistierung überlegen. Stattdessen kann der jährliche Sparbetrag auf ein Säule-3a-Konto bei einer Bank eingezahlt werden. So lassen sich Steuern sparen.

Vorsicht: Lassen Sie sich von Ihrem Versicherungsberater keine 3a-Police als Ersatz für die 3b-Police aufschwatzen.


Rückkauf oder Sistierung
Sistierung bedeutet, der Rückkaufswert wird wie eine Einmaleinlage neu angelegt und zum ursprünglich vereinbarten technischen Zinssatz verzinst. Der Versicherungsschutz im Todesfall sinkt. Der Schutz bei Erwerbsunfähigkeit entfällt.

Wer einen hohen technischen Zinssatz hat, sollte eher die Sistierung wählen. Ein Rückkauf lohnt sich nur, wenn die ausbezahlte Summe nach Steuern mehr rentiert als der technische Zinssatz der Police.
Tipp: Fragen Sie die Versicherung nach der Höhe des technischen Zinssatzes.


Indexierte Prämien
Einige Gesellschaften verkaufen gemischte Sparversicherungen, bei denen die Prämien Jahr für Jahr um einen bestimmten Prozentsatz steigen. Diese sogenannte Indexierung der Prämien erhöht die Todesfall- und die Erlebensfallsumme. Das ist in der Regel nicht nötig.
Tipp: Lassen Sie die Indexierung aus der Police streichen. Das ist immer am Ende eines Versicherungsjahres möglich.

04. April 2007 | Philipp Lütscher


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