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Artikel | K-Geld 2/2007

«Pro Litteris geht davon aus, dass man zahlen muss»

Viele Kleinunternehmer sind verwirrt ob der Rechnungen von Pro Litteris. K-Geld klärt auf.

Kürzlich hat K-Geld-Leser M. D. aus Therwil BL einen eingeschriebenen Brief von einem Zürcher Anwalt erhalten. Der Anwalt forderte D. im Auftrag der schweizerischen Urheberrechtsgesellschaft Pro Litteris auf, Fr. 401.40 für seine Reprografie-Tätigkeit zu zahlen. Sollte D. sich weigern, würde man ohne weitere Korrespondenz Klage einleiten.

Reprografie? Urheberrecht? Pro Litteris? D. verstand nur Bahnhof. Er rief den Anwalt an, der ihm erklärte, bei der ausstehenden Forderung handle es sich um eine Vergütung fürs Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke. Jedes Unternehmen mit einem Kopiergerät müsse eine derartige Abgabe zahlen.


Kein Kopiergerät - trotzdem kam eine Rechnung

D. erwiderte, dass sein Unternehmen nie eine Geschäftstätigkeit ausgeübt habe. Er besitze auch kein Kopiergerät. Deshalb habe er sämtliche Korrespondenz an sein Unternehmen ungeöffnet fortgeworfen - er habe sie für Werbung gehalten.

Die Pro Litteris zog ihre Forderung erst nach der schriftlichen Bestätigung von D. zurück, dass er kein Kopiergerät besitze. D. kritisiert: «Pro Litteris geht einfach davon aus, dass man zur Zahlung verpflichtet ist. Das finde ich fragwürdig.»

Dazu Werner Stauffacher, Leiter Rechtsdienst bei Pro Litteris: «Wir schreiben alle tarifpflichtigen Unternehmen an. Der Empfänger hätte uns nur mitteilen müssen, dass sein Unternehmen keine Geschäftstätigkeit ausübt und kein Fotokopiergerät besitzt.»


Nur Privatleute müssen keine Abgabe zahlen

Pro Litteris ist tatsächlich berechtigt, bei Firmen, Schulen, Bibliotheken und der öffentlichen Verwaltung eine Entschädigungspauschale fürs Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke zu erheben, sofern diese Institutionen über Kopiergeräte verfügen. Und die Nutzer sind von Gesetzes wegen verpflichtet, der Pro Litteris die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

Die Pauschale ist auch geschuldet, wenn in einem Betrieb keine geschützten Werke kopiert werden, aber ein Kopierer in Betrieb ist. Es geht laut Bundesgericht einzig um die Möglichkeit, solche Kopien zu machen.

Einzige Ausnahme sind Privathaushalte mit Kopiergeräten. Sie müssen für ihre Kopien keine urheberrechtliche Pauschale an Pro Litteris zahlen.

04. April 2007 | Beatrice Fischer


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Kommentare (6)

 
  • nobillgates | 17.02.2010, 19:16

    die billag für vervielfältigungsapparate

    die behörden legen eine erstaunliche kreativität an den tag,
    wenn's darum geht, neue geldeintreibemassanahmen zu erfinden.
    besonders viel sympathie erwecken sie dann, wenn sie auf schreiben
    nicht antworten, sondern gleich die rechnung schicken. ganz schlimm
    aber ist, dass die weltfremden gnomen beim bundesgericht in lausanne
    so eine abzocke auch noch als gerechtfertigt absegnen.
    wo bleibt der preisüberwacher und konsumentenschutz?
  • Popcornlover | 15.02.2010, 19:39

    Sie sähen nicht und sie ernten nicht...

    und doch fahren sie einen fetten Wagen.
    Aber eben die eine Krähe hackt der anderen nicht die Augen aus
    oder wie war das?
    Habe von einigen hart arbeitenten Leuten gehörd das wohl gerade
    Erntezeit ist. Ich wundere mich das die mit ihrem
    "schmudelbrief" nicht gleich noch eine Anmeldung für
    eine Carfahrt mitschicken.
    Würde es eher ernstnehmen wenn die von anfang an einen Zuschlag
    erheben bei Druckern, den Firmen mit grossen Geräten ja auch
    schon auf der Harddisk mitbezahlen, ganz nach dem Motto einmal
    anschauen und dann 5x bezahlen. Da möchte ich fast in einem
    Mittelamerikanischen Land leben wo einer was dagegen unternimmt.
  • larryman | 15.02.2010, 17:26

    Pro Litter is - Uebersetzt auf English : Für den Abfall ist es !

    Auch wir haben einen eingeschriebenen Brief erhalten - letzte Mahnung
    ; Es wird behaupted, dass bereits letztes Jahr zwei Aufforderungen
    gesandt wurden !!

    Das bezweifle ich stark - bei einer kleinen Firma wie unserer
    wäre mir dieser Brief aufgefallen;

    Diese Vorgehensweise ist bewusst um Porto zu sparen und am Ende noch
    Mahngebühren zu kassieren;


  • Popcornlover | 04.02.2009, 23:20

    Staatlich abgesegnete Abzocker

    Wir haben auch einen solchen "Wisch" erhalten. Die
    Gestaltung ist ganz klar so das das Schreiben im Altpapier landen soll
    (wo es meiner Meinung nach auch hingehört), schwer leserlich und
    im Stil einer typischen Abzockermasche verfasst. Wenn ich mir den Text
    anschaue fällt es mir schwer zu glauben das dies seriöse
    Fachkräfte aus der Medienbranche sind.
    Als kleines mini KMU kommt mir einfach nur die Galle hoch.
    Ich gebe gerne Geld aus für eine Dienstleistung und ein
    qualitativ gutes Produkt das ich brauche, nun soll ich aber wieder
    für Müll bezahlen den ich weder will noch brauche.
  • swissdude | 15.01.2009, 23:17

    Fraglich?!

    Wie sieht es aus, wenn man privat ein Kopiergerät hat, aber
    zuhause für seine eigene Firma arbeitet? Ist die Pauschale nur
    für Kopierer gültig, welche mit Firmengeld gekauft wurde?
  • feron | 13.01.2009, 10:32

    Vorgehen Pro Litteris

    Diese Artikel ist leider absolut nichtssagend.

    Vorsicht, die Anmeldungsformulare, die von Pro Litteris verschickt

    werden, sind _meiner Ansicht nach_ so verfasst, dass man sie nicht

    beantwortet: dann kann Pro Litteris Rechnungen und Mahnungen

    verschicken!
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Das ist Unsinn. Beim Kauf von leeren CDs und DVDs ist die Gebühr schon enthalten.
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