|
(0) |
Als Rechtsberater lassen einem juristische Fragen manchmal selbst in der Freizeit keine Ruhe. Wie kürzlich in einer Pizzeria: «Bitte einmal Spaghetti Bolo für mich und für den Bub eine Kinderportion», bestellte ein Vater am Nebentisch.
Der Kellner nickte und brachte wenig später zwei Teller an den Tisch. Die zwei Portionen waren genau gleich gross. Auf die Frage des Vaters, welches nun die Kinderportion sei, meinte der Kellner, das sei ihm egal. «Dann bezahle ich zwei Kinderportionen», provozierte der Vater. «Sie bezahlen, was getippt ist», beharrte der Kellner.
Da die beiden immer lauter wurden, mischte sich der Chef de Service ein. Dieser kam zum Schluss, es handle sich hier eher um zwei Erwachsenenportionen - der Koch meine es eben gut mit den Gästen. Das brachte den Vater erst recht in Rage, denn es ging ihm um nicht weniger als ums Prinzip.
Während ich mir schon überlegte, wer bei diesem Spaghettistreit juristisch im Recht ist, beendete die Chefin die Diskussion resolut: «Basta!», meinte sie zum Gast, «Sie bezahlen, was Sie bestellt haben, und wir schöpfen so lange nach, bis Sie satt sind!»
Eine kluge Frau. Ich hätte fragen sollen, ob das auch für mich gelte. Denn die Ravioli, die ich gerade verdrückt hatte, schmeckten vorzüglich!
18. April 2007 | Hans Ruedi Schmid, Leiter Rechtsberatung
