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Drogerien dürfen die Hustentropfen Resyl Plus nicht verkaufen. Doch eine Stichprobe zeigt: Nicht alle Drogisten halten sich ans Gesetz. Jetzt werden die Behörden aktiv.
Guten Tag, ich hätte gerne Resyl Plus» - diesen Satz sagten die Testkäufer des Gesundheitstipp in zwölf Drogerien in der Deutschschweiz. Zehnmal erhielten sie die korrekte Antwort: «Tut mir leid, das gibt es nur in der Apotheke.» Doch zwei Drogerien verkauften die Tropfen - die Drogerie Jud in Zürich und die Dorfplatz-Drogerie Durrer in Stans (siehe Tabelle).
Das ist illegal. Denn Resyl Plus gehört zur Abgabekategorie C. Das heisst: Nur Apotheken dürfen das Mittel verkaufen, denn es enthält Codein. Dieser Stoff fällt unter das Betäubungsmittelgesetz, denn er hat eine ähnliche chemische Struktur wie Morphium. Wer ihn längere Zeit einnimmt, läuft Gefahr, süchtig zu werden - so wie Marianne King. Jahrelang war sie abhängig von den Hustentropfen. «Mir ging es nicht besser als einer Heroinsüchtigen», sagt sie heute (siehe Gesundheitstipp vom April).
Trotz Kaufquittung: Drogerie bestreitet den Verkauf
Der Gesundheitstipp teilte das Ergebnis der Stichprobe den zuständigen Behörden mit. Willi Müller, Leiter der Kantonalen Heilmittelkontrolle Zürich, spricht Klartext: «Dass die Drogerie Jud das Medikament verkauft, ist illegal.» Regula Willi, Kantonsapothekerin der Innerschweizer Kantone, sagt: «Die Dorfplatz-Drogerie in Stans darf kein Resyl Plus verkaufen.»
Als Kantonsapothekerin habe sie auch schon Stichproben gemacht, sagt Willi. Sie sei ebenfalls auf Drogerien gestossen, die unerlaubterweise Medikamente abgaben. «Ich habe sie verwarnt. Im Wiederholungsfall gibts eine Busse.» Das Heilmittelgesetz sieht Bussen von bis zu 200 000 Franken und sogar Gefängnis vor.
Der Gesundheitstipp wollte von den beiden fehlbaren Drogisten wissen, weshalb sie das Mittel verkaufen. Bei der Drogerie Jud war der Redaktionsleiter des Gesundheitstipp als Testperson in Einsatz und kaufte ein Fläschchen Resyl Plus. Doch die Drogerie streitet ab, die Hustentropfen verkauft zu haben. Selbst als der Gesundheitstipp die Kaufquittung vorlegt, hält die Drogerie Jud an ihrer Darstellung fest.
Die Dorfplatz-Drogerie in Stans behauptete dagegen: «Aufgrund einer Übergangsfrist dürfen wir im Kanton Nidwalden noch Medikamente wie Resyl Plus verkaufen.» Willi stellt klar: «Die Frist ist Ende 2006 abgelaufen.» Und die Behörden hätten die Drogisten «mehrmals und schriftlich» darauf hingewiesen. Nun will die Kantonsapothekerin bei der Dorfplatz-Drogerie intervenieren.
Swissmedic will Gesetz nicht verschärfen
In Deutschland gibts Resyl Plus nur gegen Rezept. Schweizer Fachleute finden das richtig. Zum Beispiel Caroline Buri, Psychiaterin und Suchtspezialistin an der Uniklinik Waldau in Bern. Sie sagt: «Codein ist ein gefährliches Suchtmittel. Deshalb sollte man es nur mit Rezept kaufen dürfen.» Der gleichen Ansicht ist Gesundheitstipp-Arzt Thomas Walser.
Doch die Heilmittelbehörde Swissmedic will von einer Verschärfung nichts wissen. Sprecher Jean-Christophe Méroz: «Apotheker sind genügend ausgebildet, um Resyl Plus abzugeben.»
16. Mai 2007 | Christian Egg