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Monika Soltermann befürchtet, dass sie für ein neues Hörgerät künftig bis 3000 Franken bezahlen müsse. Grund: Die IV hat die Beiträge an Hörbehinderte gekürzt. Akustiker hingegen kassieren für die Beratung nach wie vor bis zu 2000 Franken pauschal.
Monika Soltermann aus dem bernischen Utzigen trägt seit 30 Jahren ein Hörgerät. Grund ist ein Geburtsgebrechen. Dank des Hörgeräts kann die 37-Jährige auch ausser Haus Kontakte pflegen. Zudem kann sie so nebst der Arbeit auf dem eigenen Bauernhof noch als Putzfrau etwas Geld hinzuverdienen.
Vor drei Jahren hat Soltermann das Bäuerinnendiplom erworben. Jetzt macht sie eine Ausbildung als Astrologin. «Ohne mein Hörgerät könnte ich mich nicht weiterbilden», sagt sie.
Bis anhin bezahlte die Invalidenversicherung (IV) das Hörgerät vollumfänglich. Das allerdings könnte beim nächsten Mal anders sein. Denn die IV hat letzten Juli die Gesamtbeiträge für Hörgeräte um jährlich etwa 8 Millionen gekürzt - auf Kosten der Hörbehinderten. Das heisst: Betroffene müssen tiefer in die Tasche greifen.
«Unser Einkommen ist klein, und wir haben zwei Kinder. Müsste ich an ein Hörgerät 2000 bis 3000 Franken selber bezahlen - ich habe das Geld nicht», sorgt sie sich.
Monika Soltermann ist kein Einzelfall. Pro Audito, die Beratungsstelle für Hörbehinderte, kennt viele ähnliche Fälle. Die gekürzten IV-Beiträge an Hörgeräte treffen einzelne Hörbehinderte hart. «Das ist nicht richtig», klagt Zentralsekretär Thomas Schmidhauser.
Alard du Bois-Reymond, Vizedirektor beim Bundesamt für Sozialversicherungen und IV-Geschäftsfeldleiter, widerspricht: «Wir sparen nicht auf Kosten der Hörbehinderten, sondern auf Kosten der Branche», sagt er und verweist auf Preissenkungen bei den Hörgeräten.
Tatsächlich verkaufen einige Produzenten auf Druck des Preisüberwachers und Pro Audito Schweiz einzelne Geräte günstiger. Der Preisnachlass beträgt aber - je nach Hersteller - maximal 5 Prozent. Das macht die Beitragskürzungen der IV nicht wett. «Unter dem Strich müssen die Hörbehinderten draufzahlen», sagt Schmidhauser.
Fielmann will die Preise aufmischen
Ausserdem sind die Gerätepreise noch immer viel zu hoch. Das zeigt der Vorstoss des deutschen Brillendiscounters Fielmann. Seit kurzem verkauft er in sechs Schweizer Filialen Hörhilfen zu günstigen Preisen. Zurzeit schafft er es, die Geräte rund 10 Prozent billiger abzugeben.
Grotesk: Die Kunden können nur profitieren, wenn IV, AHV oder andere Sozialversicherungen keinen Kostenbeitrag leisten. Denn die Preise sind in einem Tarifvertrag zwischen Bundesamt für Sozialversicherungen und Hörgerätebranche festgelegt. «Würden wir uns nicht daran halten, könnten wir Schwierigkeiten bekommen», erklärt Thomas Löhr, Chef Fielmann Schweiz.
Stossend ist auch: Was die IV an den Hörbehinderten spart, schiebt sie den Akustikern zu. Sie erhalten eine Pauschale für die Kundenberatung sowie das Anpassen des Hörgeräts - unabhängig vom Aufwand. Die Pauschale beträgt nach wie vor zwischen 1000 und 2000 Franken. Es spielt also keine Rolle, ob der Hörberater eine Stunde oder sieben für einen Kunden aufwendet.
Akustikerpauschalen «nicht mehr zeitgemäss»
Schmidhauser von der Pro Audito bezeichnet die Pauschalen als «nicht mehr zeitgemäss». Sie wurden 1999 festgelegt. Damals waren mehrheitlich analoge Geräte im Verkauf. Mittlerweile kommen mehr und mehr digitale Hörapparate auf den Markt. «Mit der neuen Technik sinkt auch der Aufwand für Akustiker: Bei den digitalen Geräten genügen - im Gegensatz zu den analogen - schon wenige Einstellungen», so Schmidhauser.
Die IV schiebt den schwarzen Peter den Herstellern und Akustikern zu. Bei den Pauschalen müssten sie sich einigen - das sei nicht Sache der IV, sagt Alard du Bois-Reymond.
Die Lösung mit den Pauschalen hat einen weiteren Nachteil: Sie beeinflussen die Qualität mancher Akustiker: «Jene, die sich bemühen und viel Zeit für die Hörbehinderten aufwenden, sind die Dummen», sagt Schmidhauser. Wegen der Pauschalen fehle oft die Motivation, sich für einen Kunden besonders anzustrengen. Tatsächlich beklagen sich immer wieder Hörbehinderte bei Pro Audito über den schlechten Service ihres Akustikers.
Auch dem Gesundheitstipp schrieben viele Hörbehinderte, die sich vom Akustiker nicht ernst genommen fühlten: Er hätte nur rasch ein teures Gerät verkaufen wollen (siehe Ausgabe April). «Wir können nichts anderes machen, als den Hörbehinderten raten, einen anderen Akustiker aufzusuchen», so Schmidhauser.
So finden Sie einen guten Akustiker
Die Beratungsstelle für Hörbehinderte, Pro Audito, hat Merkblätter erarbeitet und nennt auf telefonische Anfrage Adressen guter Akustiker. Regionale Anlaufstellen von Pro Audito:
- Basel: Tel. 061 261 22 24,
Öffnungszeiten: Mo 14-16, Di-Fr 10-12 und 14-16 Uhr
- Bern: Tel. 031 981 38 61,
Öffnungszeiten: Mo-Fr 8-17.45 Uhr
- Luzern: Tel. 041 210 12 07, Öffnungszeiten: Di 8-11.30, Do 13.30-17 Uhr
- Olten: Tel. 062 213 88 44, Öffnungszeiten: Mo-Fr 8.15-12 und 14-17.30 Uhr
- St. Gallen: Tel. 071 223 22 40, Öffnungszeiten: Mo und Fr 8-12, Di und Do 13.30-17.30 Uhr
- Winterthur: Tel. 052 267 42 42, Öffnungszeiten: Mo-Fr 9-12 und 13-17.30 Uhr
- Zürich: Tel. 044 202 08 26, Öffnungszeiten: Mo-Fr 10-12 und 14-16 Uhr
16. Mai 2007 | Claudia Benetti

