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Wegen Rückenbeschwerden war ich mehr als ein halbes Jahr lang krankgeschrieben. Nun hat mir die Baufirma gekündigt. Im Arbeitszeugnis hat der Arbeitgeber meine Krankheit erwähnt. Darf er das?
Ja, der Arbeitgeber darf eine Krankheit dann im Arbeitszeugnis erwähnen, wenn sie die Leistung des Arbeitnehmers erheblich beeinträchtigt hat oder wenn sie gar der Grund war für die Kündigung. Das ist bei Ihnen der Fall, weil Sie mit Rückenbeschwerden Ihren Job als Bauarbeiter nicht mehr ausüben können. Ähnlich ist es bei einem Bäcker, der an einer Mehlallergie leidet.
Selbst psychische Leiden darf der Chef im Zeugnis erwähnen, wenn sie die Leistung erheblich beeinträchtigen, zum Beispiel schwere Depressionen. Zusätzlich können Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Arbeitsbestätigung verlangen, die keine Wertung enthält.
13. Juni 2007
