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Wer mit einem Mietauto zügelt, muss aufpassen, dass er nicht zu viel lädt. Sonst drohen Bussen und weiterer Ärger.
Die böse Überraschung beim Umzug von Bern nach Luzern kam für Susi S. in Oensingen SO: Die Kantonspolizei Solothurn kontrollierte ihren gemieteten Mercedes Sprinter 311 CDI mit automatischer Hebebühne. Eine Kontrolle des Ladegewichts ergab 1150 Kilogramm statt der laut Fahrzeugausweis erlaubten 900 Kilogramm. «Das war nicht einmal das grosse Problem», sagt Susi S. Aber: Auf der Vorderachse lasteten total 1740 Kilogramm – erlaubt waren laut Fahrzeugausweis nur 1300 Kilogramm. Die Busse: 200 Franken.
Zu viel Ladegewicht: Bei der Polizei ein bekanntes Problem
Doch der Ärger ging weiter: Mit dem Übergewicht durften sie, ihr Fahrer und eine Mitfahrerin nicht weiterfahren: Es half nicht, dass sich der Fahrer allein ins Auto setzte. Einen Teil ihrer Möbel mussten sie beim Werkhof deponieren und später abholen.
Bei der Kantonspolizei Solothurn kennt man das Problem: «Zügelautos werden oft überladen», sagt Mediensprecher Frank Wilhelm. «Vor allem wenn ein Auto eine hydraulische Hebebühne hat, ist die Gefahr des Überladens gross.» Denn die Hebebühne samt Mechanik und Hydraulik wiegt selber schon viel.
Beim Beladen des Zügelautos sollte man folgende Punkte beachten:
05. September 2007 | Thomas Zemp
