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Wer auf den 1. Oktober zügelt, muss bei der Post seine neue Adresse melden. Dabei kann er einen Nachsendeauftrag für 30 oder 15 Franken aufgeben. Achtung: Mit der billigeren Variante gibt man der Post das Recht, die Adressänderung an Dritte weiterzugeben. Folge: Man bekommt Werbesendungen auch an die neue Adresse. Pro weiterverkaufte Adressänderung kassiert die Post 2 Franken. Und spart sich laut eigenen Angaben Mehraufwand durch falsch adressierte Briefe.
Diese Praxis stösst auf Kritik: «Die Post macht Geld mit dem Recht des Kunden, seine Adresse nicht weiterzugeben», sagt Thomas Meier von der Stiftung für Konsumentenschutz. Oliver Flüeler von der Post sieht darin kein Problem: Die Post verkaufe aktualisierte Adressen nur an Firmen weiter, welche die alten im Adressstamm hätten.
Wer genug von adressierten Werbesendungen hat, trägt sich am besten auf der Robinsonliste des Verbands für Direktmarketing ein (www. dmverband.ch, oder per Post: SDV-Robinsonliste, Blegistrasse 1, 6343 Rotkreuz).
12. September 2007 | Eric Breitinger
