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Ursula Vita wollte mit ihren Kindern die Krankenkasse wechseln. Nach der Beratung durch einen Makler unterschrieb sie einige Papiere. Plötzlich war sie Mitglied von zwei Kassen.
Der Anruf eines Versicherungsmaklers kam Ursula Vita aus Zollikerberg ZH gelegen. Ohnehin wollte sie die Grund- und Zusatzversicherungen für sich und ihre vier Töchter ändern. Severin Stäubli aus Kloten ZH kam dann Anfang September ins Haus. «Er wollte mich an die Visana oder an eine ihrer Tochterfirmen vermitteln, verglich und redete viel», schildert Vita. Obwohl sie die Angebote noch in Ruhe studieren wollte, unterschrieb sie schliesslich einige Formulare – mit ungutem Gefühl.
Sie verglich die Unterlagen, die Stäubli ihr gegeben hatte. Und entschied sich gegen die Visana. Stattdessen meldete sie sich und ihre Kinder bei der CSS an. Nur zufällig erfuhr die 40-Jährige Anfang Oktober, dass sie auch bei der Visana angemeldet war: Dort lagen Anträge für Grund- und Zusatzversicherungen für sie und ihre Töchter.
«Ich war sicher, die Kündigungen für die alte Kasse unterschrieben zu haben, aber keine Anträge», ärgert sich Vita. Makler Stäubli kann aber belegen: «Frau Vita wusste, was sie unterschrieb, und tat dies aus freien Stücken.»
Ursula Vita fürchtete, nun doppelt für die Krankenversicherungen bezahlen zu müssen. Gesundheitstipp-Jurist Andreas Inwyler kann sie beruhigen: «Auch wer zwei Anträge unterschreibt, kann nicht bei zwei Kassen grundversichert sein.» Das ist im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung nicht möglich. Die Kasse, die den Antrag als Zweite erhält, annulliert in der Regel die Anmeldung. Das gilt aber nicht für die freiwilligen Zusatzversicherungen. Sie können theoretisch gleichzeitig bei verschiedenen Gesellschaften abgeschlossen werden – praktisch macht das aber kaum Sinn.
Nach dem Unterschreiben: Unbedingt Kopien verlangen
Probleme, wie sie Ursula Vita schildert, gibts immer wieder. Das bestätigt der Ombudsman der sozialen Krankenversicherung: «Manchmal erinnern sich Leute nicht richtig, was sie unterschrieben haben», sagt Ombudsman Rudolf Luginbühl. «Ein seriöser Makler klärt seine Kunden darüber auf, was sie unterschreiben. Das ist seine Pflicht.»
Dennoch sollte, wer einen Antrag für eine Krankenversicherung unterschreibt, das Angebot gründlich studieren. «Auch von einem Makler, der zur Beratung im Haus ist, darf man sich nicht zu einer Unterschrift drängen lassen», sagt Jurist Inwyler. «Und man sollte niemals Formulare unterschreiben, die man nicht selbst vollständig ausgefüllt und kontrolliert hat. Zudem sollte man unbedingt Kopien aller unterzeichneten Dokumente verlangen. So kann man prüfen, ob der Makler später etwas verändert hat.» Stäubli hatte Ursula Vita keine Kopien ausgehändigt. «Das ist in der Branche nicht üblich», behauptet er.
Ursula Vita hatte Glück: Die Visana war kulant. Die Kasse trat nicht nur von den Anträgen der Grundversicherung zurück, sondern auch von jenen der Zusatzversicherung. «Da hat die Visana gesunden Menschenverstand walten lassen», lobt Ombudsman Luginbühl.
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03. November 2007 | Ines Vogel
