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Der Lärmschutz von Geräten und Maschinen, die man im Freien verwendet, soll verbessert werden:
Seit dem 1. Juli gilt eine neue Verordnung des Bundes, die neben Baumaschinen auch verschiedene Gartengeräte erfasst.
Nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren muss der vom Gerät bzw. von der Maschine verursachte Lärm deklariert werden. Damit kann sich die Kundschaft bereits beim Kauf ohne Aufwand über den zu erwartenden Lärm informieren. Zusätzlich werden für einige Geräte und Maschinen Lärmgrenzwerte eingeführt, so für Rasenmäher und Rasentrimmer mit Elektromotor. Je nach Gerät beträgt der Emissionsgrenzwert des sogenannten Schallleistungspegels zwischen 96 und 105 Dezibel. Störend: Für Laubbläser wurden keine Grenzwerte eingeführt. Auch für sie gilt aber neu die Lärm-Deklarationspflicht.
Nicht betroffen von den neuen Bestimmungen sind Maschinen und Geräte, die vor Ablauf der Übergangsfrist Ende Juni 2009 verkauft werden, sowie jene, die sich bereits in Gebrauch befinden.
26. November 2007
