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Eine Frau hatte Streit mit ihrem Freund. Um ihm Angst zu machen, wollte sie nachts vom zweiten Stock über den Balkon auf den Boden klettern. Doch sie stürzte ab – auch weil sie 1,97 Promille Alkohol im Blut hatte.
Ihre Unfallversicherung zahlt ihr deshalb nur die Hälfte der Geldleistungen (z. B. Taggelder oder Invalidenrente). Das Bundesgericht hat das abgesegnet, weil die Kletterpartie ein Wagnis gewesen sei, das zu entsprechenden Kürzungen führen könne. Und Wagnisse gebe es nicht nur im Sport, sondern auch im Alltag.
Bundesgericht, Urteil U 612/06 vom 5. 10. 2007
28. Januar 2008 | Urs-Peter Inderbitzin
