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Ein Wirt im Kanton St. Gallen vergewaltigte seine Lehrtochter im Putzraum des Restaurants. Dafür muss der Wirt seinem Opfer gemäss Obligationenrecht ein Schmerzensgeld (Genugtuung) von 15 000 Franken zahlen.
Dazu kommt eine Entschädigung gemäss Gleichstellungsgesetz. Passiert nämlich eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, haben Opfer maximal sechs Monatslöhne zugut. Für die Bemessung zählt nicht der effektive Lohn des Opfers, sondern der Durchschnittslohn in der betreffenden Branche. Im konkreten Fall erachtete das Bundesgericht 25 230 Franken für insgesamt fünf Monate als angemessen.
Bundesgericht, Urteil 4A_330/2007 vom 17. 1. 2008
25. Februar 2008
