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Artikel | saldo 04/2008

”Friedrich Müller”: Weiterhin lästige Telefonanrufe

Mit Gewinnanrufen zockt eine Wiener Firma seit Jahren Konsumenten ab. In Österreich und Deutschland drohen ihr jetzt Prozesse. Nicht so in der Schweiz.


Die Masche ist fies: Per Brief oder Bandansage stellt eine Firma namens Friedrich Müller Geldgewinne in Aussicht, falls man eine 0901er-Nummer anruft. Dort werden die Anrufer bis zu einer halben Stunde hingehalten. Schliesslich kostet sie jede Gesprächsminute happige Fr. 4.99.

In den Nachbarländern droht den Wiener Abzockern nun Ärger. Allein in den letzten Tagen haben sich Hunderte von Geschädigten bei deutschen Verbraucherverbänden gemeldet. Das Europäische Verbraucher-Zentrum rät Betroffenen zu Strafanzeigen wegen Betrugs.

Nun hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen in Berlin die Wiener Firma und deren Chef Gerhard Bruckberger wegen unlauterer Telefon- und Gewinnspielwerbung abgemahnt: In den nächsten Tagen muss er sich per Unterlassungserklärung zum Verzicht auf weitere Anrufe verpflichten. Weigert er sich, will der Verband klagen.

In Österreich eröffnete das Wiener Landesgericht für Strafsachen Ende vergangenen Jahres ein Verfahren gegen die Friedrich-Müller-Verantwortlichen. Sie stehen unter Betrugsanklage.

Wie auch immer der Prozess ausgehen wird, österreichische Konsumenten profitieren bereits jetzt: Laut Konsumentenschützern hat die Firma ihre Aktivitäten in Österreich eingestellt.


In der Schweiz laufendes Verfahren eingestellt


In der Schweiz sind die Behörden weitgehend untätig. Im Herbst 2006 leitete das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) ein Verfahren ein, um zu klären, ob die Wiener Firma diverse 0901er-Nummern zu Unrecht nutze. Im Oktober 2007 hat das Bakom das Verfahren eingestellt. «Der Verdacht, dass Friedrich Müller das Recht verletzt, hat sich nicht bestätigt», sagt Sprecherin Caroline Sauser. Laut Bakom liegt kein Verstoss vor gegen die Preisbekanntgabeverordnung, das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und das Lotteriegesetz.

Zudem prüfte das Bakom, ob es sich bei den Gewinnanrufen um unerwünschte Spam-Werbung handle. «Die Betreiber können jedoch darlegen, dass sie nur Leute anrufen, die den Teilnahme- und Datenschutzbestimmungen entsprechend zugestimmt haben», sagt Caroline Sauser.

Zuletzt setzten sich Juristen des Bakom und der Gewinnspielfirma an einen Tisch. Das Resultat: Konsumenten können sich nun leichter aus der Friedrich-Müller-Kartei löschen lassen. Dazu genügt gemäss Bakom ein Brief an:

Friedrich Müller
Postfach 920
1011 Wien
Oder ein Anruf auf folgende Gratisnummern:
Tel. 0800 82 72 34,
Tel. 0800 82 72 37
Tel. 0800 82 72 38.


Anrufe sind gemäss Seco «ein Fall von Irreführung»


Über das Einlenken des Bakoms ist das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) nicht glücklich. Die Friedrich-Müller-Anrufe verstossen laut Guido Sutter vom Seco klar gegen das Lauterkeitsgesetz: «Es ist ein Fall von Irreführung, wenn ein Anrufer für eine Gewinnmitteilung später eine Rechnung von bis zu 150 Franken erhält.» Beim Lauterkeitsgesetz können die Schweizer Behörden jedoch nicht selbst aktiv werden, sondern ein privat Betroffener müsse eine Klage einreichen.

Zurzeit sind in der Schweiz gemäss Bundesamt für Justiz, Seco und den Kantonspolizeien von Zürich und St. Gallen keine Anzeigen oder Klagen gegen die Friedrich-Müller-Verantwortlichen hängig.

03. März 2008 | Eric Breitinger


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