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Für den Berner Strafrechtsprofessor und Gewinnspielexperten Günter Heine verstösst die Friedrich-Müller-Abzocke, über die saldo mehrfach berichtete, gegen Schweizer Gesetze.
Bei dieser Masche stellt eine automatische Telefonstimme oder ein Brief dem Empfänger einen Bargewinn in Aussicht, wenn er eine teure 0900er-Nummer anruft. Dort wird er bis zu 30 Minuten hingehalten.
«Das ist eine raffinierte Täuschung des Konsumenten», sagt Heine – und damit ein klarer Verstoss gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Heine sieht die Schweizer Konsumentenschutzverbände in der Pflicht, gegen die Anbieter juristisch vorzugehen. Auch rät er Betroffenen zur Strafanzeige wegen Betrugs. «Der Einzelne erhält falsche Angaben über angebliche Gewinne, die er nicht oder nur schwer überprüfen kann», so Heine. Laut Bundesgericht liege somit eine «arglistige Täuschung» und wohl ein Betrug vor.
13. April 2008
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