Diese Situation auf Autobahnen ist bekannt: Ein Lastwagen überholt langsam einen anderen, auf der linken Spur bildet sich dahinter eine Schlange, während die rechte Spur frei bleibt. Wer nun die Kolonne rechts überholt und dann nach links einschwenkt, begeht gemäss Bundesgericht eine schwere Verletzung der Verkehrsregeln.

Im konkreten Fall hat das Bundesgericht eine Busse von 500 Franken bestätigt. Zudem muss der Mann seinen Fahrausweis für mindestens drei Monate abgeben.

Bundesgericht, Urteil 6B_76/2008 vom 18. 3. 2008