SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Artikel | K-Tipp 08/2008

Gratis: Putzfrauen-Vertrag in vier Sprachen übersetzt

Neu: K-Tipp bietet für Putzfrauen kostenlos einen Arbeitsvertrag in
vier Fremdsprachen.

Wer eine Putzfrau beschäftigt, sollte mit ihr einen Arbeitsvertrag abschliessen. Er enthält Angaben zu Arbeitspensum, Ferien, Unfallversicherung und Lohn – inklusive Auflistung von Quellensteuer und Sozialabgaben.

Einen Mustervertrag in Deutsch bietet der K-Tipp bereits an (siehe
Ausgabe 1/08). Neu ist dieser Arbeitsvertrag auch in den Sprachen Portugiesisch, Spanisch, Italienisch und Englisch verfügbar.

Sie können den Mustervertrag in der gewünschten Sprache herunterladen unter www.ktipp.ch (Rubrik -> Service -> Musterbriefe) oder bestellen: Schicken Sie ein frankiertes C5-Antwortcouvert an Redaktion K-Tipp, «Putzfrau», Postfach 431, 8024 Zürich.

Um die Schwarzarbeit einzudämmen, hat der Bund ein vereinfachtes Abrechungsverfahren für Arbeitgeber eingeführt. Das Formular gibts bei der Ausgleichskasse Ihres Kantons oder unter www.keine-schwarzarbeit.ch.

22. April 2008 | Pirmin Schilliger


Beitrag als PDF
Gratis: Putzfrauen-Vertrag in vier Sprachen übersetzt
Download PDF 36 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Urheberrechte
Smartphones und Tablet-Computer sollen teurer werden. Grund ist eine neue Gebühr für Urheberrechte. Was halten Sie davon?
...zum Artikel
Das ist Unsinn. Beim Kauf von leeren CDs und DVDs ist die Gebühr schon enthalten.
Richtig so. Damit werden Künstler unterstützt.
Alle Umfragen

Verwandtes Buch
Arbeitsrecht: Was Angestellte wissen müssen
Arbeitsrecht: Was Angestellte wissen müssen
Von der Bewerbung bis zum Arbeitszeugnis

Detail-Infos
Buchshop
 
Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Die Bundesbetriebe sollen nicht Gewinn erwirtschaften, sondern den Bürgern einen guten und bezahlbaren Service bieten.
Verwandte Artikel
Wegen sexueller Belästigung fristlos gekündigt Schönreden einer Anlage für die eigene Provision Der Chef darf vieles - aber nicht alles
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Aktueller Ratgeber
Aktueller Ratgeber
Die Steuerabzüge für Angestellte und Selbstständige (16. Auflage 2012)
Aktuelle Beratungstexte
Hat mein Bruder einen Pflichtteil zugut? Muss ich den Vermieter für die Umtriebe entschädigen? Darf mein Chef Beiträge an AHV, IV und EO abziehen? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Elektro-Rasenmäher IPL-Enthaarungsgerät Pommes frites Alle Test-Artikel
Aktuelle Diskussionen
24.05.2012, 13:37 | 4 AntwortenWoher kommen die Albträume? 24.05.2012, 13:28 | 7 AntwortenWas hilft gegen Cluster-Kopfweh? 24.05.2012, 13:27 | 3 AntwortenMyom: Welche Operation ist empfehlenswert? 24.05.2012, 13:26 | 4 AntwortenWie bringe ich den Zungenbelag weg?
Benutzer-Favoriten