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Zumindest österreichische Gerichte gehen jetzt schärfer gegen Internet-Abzocker vor, die mit Abofallen auch zahlreichen Schweizern Geld aus der Tasche gezogen haben.
So hat der österreichische Verein für Konsumenteninformation jüngst zwei Prozesse gegen solche Anbieter gewonnen. Die IS Internet Service AG mit Sitz in Rotkreuz ZG muss es künftig unterlassen, auf ihren Websites wie 1sms.ch, Esims.ch, 88sms.ch oder Testcars.ch den Eindruck zu erwecken, die dort angebotenen Dienstleistungen seien kostenlos.
Genau dies tat die Schweizer Firma nämlich – durch Slogans wie «125 SMS gratis verschicken + Riesen-Gewinnspiel». Meldete man sich auf der Website an, bekam man kurz darauf eine saftige Rechnung. In einem weiteren Urteil gegen die berüchtigten deutschen Gebrüder Schmidtlein erklärte das Handelsgericht Wien 12 Klauseln in den AGB diverser Online-Dienste für rechtswidrig. Diese zielten darauf ab, Konsumenten die ihnen zustehenden Rücktrittsrechte vorzuenthalten.
28. April 2008
