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Artikel | K-Tipp 09/2008

Gefälligkeitsgutachten: Falsches Zeugnis wurde teuer


Ein Psychiater attestierte einer Frau mehrmals psychische Probleme und Arbeitsunfähigkeit. So kam seine Patientin zu einer Rente der Invalidenversicherung.

Doch als die Frau einen Unfall hatte, wollte die Unfallversicherung die Sache auf ihre psychischen Probleme abschieben. Da schrieb der Psychiater der Unfallversicherung: «Solange ich Frau X. kannte, hatte sie nie Anzeichen einer depressiven Erkrankung.» Für sein falsches Zeugnis kassiert der Arzt eine bedingte Geldstrafe von 22 500 Franken.
Bundesgericht, Urteil 6B_99/2008 vom 18.3.2008

05. Mai 2008 | em


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Gefälligkeitsgutachten: Falsches Zeugnis wurde teuer
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Kommentare (1)

 
  • WalterMicke | 24.04.2009, 06:19

    Was ist ein falsches Zeugnis?

    Ein Mensch, der von sich behauptet, zu sein "wie Gott",
    um andere Menschen zu bevormunden!
Mobilfunk
Mobilfunkbetreiber binden ihre Kunden mit dem SIM-Lock bis zu zwei Jahre an sich. Was halten Sie davon?
...zum Artikel
Das nervt schon lange. Solche Knebelverträge sollten verboten sein.
Kein Problem. Ich umgehe das, indem ich kein vergünstigtes Handy kaufe.
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zuviel bezahlt.
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