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Eigentlich wollte Giovanna Fontana gar keine IV – sie fühlte sich wieder fit. Dennoch musste sie sich von Hubert Baumgartner, ehemaliger Chefarzt der Schulthess-Klinik, untersuchen lassen. Seither leidet sie an Schwindelattacken und kämpft um Genugtuung.
Den 17. Oktober 2001 wird Giovanna Fontana (Name geändert) nie mehr vergessen. An diesem Tag untersuchte Hubert Baumgartner, Chefarzt der Schulthess-Klinik in Zürich, ihren Rücken. Er hatte den Auftrag zu prüfen, ob Giovanna Fontana Anspruch auf eine IV-Rente hat. Im Juni 1998 hatte sie eine Rente beantragt, weil sie unter Rückenschmerzen litt. Deshalb musste die heute 52-jährige Italienerin ihre Arbeit in einer Imbissbude aufgeben.
Die Abklärungen der IV zogen sich aus verschiedenen Gründen in die Länge. Als Giovanna Fontana drei Jahre nach ihrem Antrag für die Untersuchung in der Schulthess-Klinik aufgeboten wurde, wollte sie keine IV-Rente mehr: Sie hatte sich von den Rückenschmerzen erholt und fühlte sich wieder gesund. Sie schrieb der IV: «Ich kann wieder arbeiten. Es ist nicht mehr nötig, dass Sie abklären, ob ich Anrecht auf eine Rente habe.»
Doch das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) entschied im September 1999, Giovanna Fontana dürfe ihr Gesuch nicht zurückziehen. Das BSV begründete diesen Entscheid wie folgt: Wenn sie auf eine IV-Rente verzichte, wäre die ganze Familie davon betroffen, weil dann keine Zusatzrente für den Ehemann und keine Kinderrenten ausbezahlt würden.
Während der Untersuchung in der Schulthess-Klinik bewegte Hubert Baumgartner Giovanna Fontanas Kopf hin und her, um die Beweglichkeit der Halswirbelsäule zu prüfen. Plötzlich spürte die Patientin einen stechenden Schmerz im Genick. Ehemann Rocco Fontana, der bei der Untersuchung dabei war, sah, dass seine Frau bleich wurde. Er forderte den Arzt auf, die Untersuchung abzubrechen.
Am Abend fühlte sich Giovanna Fontana nicht wohl. Zwei Tage später litt sie an starken Schwindelanfällen, die über Monate wieder kamen. Mehrmals stürzte Giovanna Fontana bei solchen Anfällen, worauf Rocco Fontana einen Notarzt alarmierte.
Bis heute leidet Giovanna Fontana unter Schwindel. Wenn sie etwas liest, muss sie nach zwei Minuten bereits eine Pause einschalten. Die Arbeiten im Haushalt kann sie nicht mehr erledigen.
Hubert Baumgartner schrieb in seinem Gutachten für die IV, aus seiner Sicht sei Giovanna Fontana hundertprozentig arbeitsfähig. Baumgartner bestreitet, dass seine Untersuchung zu den Schwindelanfällen geführt hatte. In einem Bericht zuhanden einer Versicherung hielt er fest, er habe die Beweglichkeit der Wirbel «auf die übliche Art geprüft».
In einem anderen Bericht schrieb der Arzt, er habe die Untersuchung «ohne die geringste Schwierigkeit» durchgeführt: «Daraus konnten keine kurzfristig oder später auftretenden Beschwerden der Patientin entstehen.»
«Der Arzt legt jeweils unzimperlich Hand an»
Doch zwei unabhängige Spezialisten kamen zu einem anderen Schluss: Hubert Baumgartners Untersuchung sei für die Schwindelanfälle verantwortlich – oder jedenfalls zu einem grossen Teil. Der Luzerner Arzt Edward Senn, Facharzt für Physikalische Medizin und Rehabilitation, schrieb im März 2005 in einem Gutachten: «Die als schmerzhaft erlebte Untersuchung hat den wesentlichsten Teil der heutigen Beschwerden ausgelöst und das Leben der Patientin und ihres Ehepartners grundlegend verändert.»
In einem zweiten Gutachten schrieb Edward Senn: «Wer Herrn Baumgartner kennt, weiss, dass er bei derartigen Untersuchungen nicht zimperlich Hand anlegt.»
Der Experte verschweigt nicht, dass Giovanna Fontana aufgrund verschiedener Unfälle bereits vor der Untersuchung in der Schulthess-Klinik unter Beschwerden litt. So erlitt sie im Mai 2000 ein leichtes Schleudertrauma wegen eines abrupten Bremsmanövers im Auto. Deshalb sei Giovanna Fontanas Halswirbelsäule schon vor der Untersuchung überempfindlich gewesen.
Doch die Untersuchung habe die Beschwerden massiv verschlimmert, so Senn: «Der entscheidende Knick im Beschwerdeverlauf, der zur heute invalidisierenden Beschwerdesymptomatik führte, erfolgte während der Untersuchung am 17. Oktober 2001.» Vorher habe Giovanna Fontana immerhin noch Boccia spielen können. Auch Markus Felder, Spezialarzt für Physikalische Medizin und Rehabilitation in Zürich, schrieb in einem Gutachten: «Tatsache ist, dass die Untersuchung bei der Patientin die Beschwerden massiv verschlechtert hat.»
Edward Senn hielt zudem fest, Rocco Fontana habe ihm die Handgriffe gezeigt, die Hubert Baumgartner beim Untersuch ausgeführt hat. Dabei habe er auch einen Handgriff beobachtet, der nicht Bestandteil einer Untersuchung sei, sondern «eindeutig ins Gebiet der Manipulation gehört». Damit sind Handgriffe gemeint, die Ärzte zur Behandlung von Beschwerden anwenden. «Frau Fontana hätte vorgängig darüber aufgeklärt werden müssen», fordert Senn.
Hubert Baumgartner bestreitet, eine Manipulation ausgeführt zu haben: «Der Auftrag lautete auf Untersuchung. Weil ich keine Einschränkung der Beweglichkeit feststellen konnte, führte ich auch keine Behandlung durch.»
Mit Unterstützung der Rechtsschutzversicherung Helsana forderte Giovanna Fontana von der Schulthess-Klinik Schadenersatz. Am 30. Januar fand eine Vergleichsverhandlung beim Zürcher Handelsgericht statt. Das Ergebnis ist für Giovanna Fontana niederschmetternd. Der Richter sagte, es sei zwar schon möglich, dass die Untersuchung in der Schulthess-Klinik ihre Beschwerden verschlimmert hätte. Doch dies sei nicht bewiesen. Denn Hubert Baumgartner sei ein erfahrener Chefarzt gewesen. Die Gutachten der beiden Experten bezeichnete der Richter hingegen als «reine Parteigutachten». Sie hätten Fontanas Schilderungen «einseitig und unkritisch» übernommen.
Deshalb habe die Klägerin kaum Chancen, ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen. Es sei denn, sie könne glasklar beweisen, dass Hubert Baumgartner für ihre Beschwerden verantwortlich sei.
Dies ist jedoch fast sieben Jahre nach der Untersuchung praktisch unmöglich. Anwalt Nikolaus Tamm aus Basel, der Giovanna Fontana vor dem Gericht vertrat, schrieb der Rechtsschutzversicherung in einem Brief: «Ich kann es meiner Mandantin und ihrem Mann nicht verdenken, dass ihr Glaube an die Unparteilichkeit des Gerichts schwer erschüttert worden ist und sie die Welt nicht mehr verstehen.»
Nach der Vergleichsverhandlung warf die Helsana das Handtuch. Sie schrieb am 25. Februar: «Aufgrund der vorliegenden Sach- und Rechtslage erachten wir ein weiteres Vorgehen in dieser Angelegenheit als aussichtslos.» Die Versicherung will keine weiteren rechtlichen Schritte mehr finanzieren. Trotzdem wollen die Fontanas den Fall weiterziehen – auf eigene Kosten.
Weder die Schulthess-Klinik noch Hubert Baumgartner wollten auf Anfrage des Gesundheitstipp zum Fall Stellung nehmen.
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12. Mai 2008 | Andreas Gossweiler
