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Ein Eigentümer einer Liegenschaft muss eine Rottanne und eine Fichte fällen, weil sie zu wenig Licht aufs Nachbargrundstück durchlassen. Zu diesem Schluss kam das Kantonsgericht St.Gallen. Dies, obwohl die kantonalen Abstandsvorschriften bei den Bäumen eingehalten waren.
Eine Frau klagte gegen den Nachbarn, weil sie sich durch die dicht stehenden und hohen Bäume gestört fühlte. Das St.Galler Gericht schützte ihr Argument, der Schattenwurf der Bäume sei hier übermässig. Begründung: Es handle sich nicht um markante Einzelbäume, sondern um eine dicht stehende Gruppe von neun
hohen Bäumen, die als geschlossene Silhouette in Erscheinung träten. Deshalb sei der bundesrechtliche Schutz vor Immissionen trotz Einhaltung der kantonalen Abstandsvorschriften ausnahmsweise anwendbar.
Kantonsgericht St. Gallen, Urteil vom 7. Juli 2008
23. September 2008
