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Artikel | saldo 16/2008

Nur im Ausland adoptiert: Nicht erbberechtigt

Die brasilianische Adoptivtocher eines Schweizer Ehepaares kann ihren Adoptivvater nicht beerben, da sie nur nach brasilianischem Recht adoptiert wurde. So entschied kürzlich das Bundesgericht.


Die heute 27-Jährige wurde im Alter von 11 Jahren von einem Berner Ehepaar mit Wohnsitz in Spanien adoptiert. Eine Anerkennung der Adoption in der Schweiz scheiterte daran, dass die Adoptiveltern ihren Wohnsitz in Spanien hatten.

Nach einer Auseinandersetzung im Sommer 1996 kehrten die Eltern ohne ihre Tochter nach Spanien zurück. Sie blieb in der Schweiz und erhielt einen Beistand. Die Adoptiveltern mussten Unterhaltsbeiträge zahlen.

Im Jahr 2004 verstarb der Adoptivvater, ohne ein Testament zu hinterlassen. Die Adoptivtochter klagte auf Teilung des Erbes, blitzte aber bei den Berner Gerichten ab. Das Bundesgericht bestätigte nun den Entscheid mit der Begründung, dass die brasilianische Adoption in der Schweiz formell nie anerkannt worden ist. Deshalb sei die Adoptivtochter nicht erbberechtigt.

06. Oktober 2008


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