SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Artikel | K-Geld 05/2008

Ausschluss für Eigentümer

Ein Stockwerkeigentümer darf an der Mitgliederversammlung nicht abstimmen, wenn die Gemeinschaft über ein Rechtsgeschäft oder einen Rechtsstreit mit dem betreffenden Mitglied befinden will. Dies hat die II. zivilrechtliche Abteilung des Bundesgerichts befunden.*

Konkret ging es um mehrere Stockwerkeigentümer, die familiär verbunden sind und zusammen die Mehrheit der Parteien im Haus ausmachen. Sie wollten mit ihrer Stimmenmehrheit einen der Ihren zum Verwalter bestimmen und auch gleich sein Salär festlegen.

Das Bundesgericht hat nun aber die Interessen der Minderheitseigentümer geschützt: Wohl sei es zulässig, dass die Mehrheit den Verwalter bestimme. Dabei handle es sich um einen reinen Verwaltungsakt. Es dürfe gar jener Stockwerkeigentümer mitstimmen, um dessen Wahl es geht.

Hingegen sind er und seine Verwandten von der Abstimmung ausgeschlossen, wenn es um den Lohn des Verwalters gehe, so das Bundesgericht.

*Urteil 5A_149/2007/don vom 10.7. 2008

18. Oktober 2008 | fh


Beitrag als PDF
Ausschluss für Eigentümer
Download PDF 36 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Urheberrechte
Smartphones und Tablet-Computer sollen teurer werden. Grund ist eine neue Gebühr für Urheberrechte. Was halten Sie davon?
...zum Artikel
Das ist Unsinn. Beim Kauf von leeren CDs und DVDs ist die Gebühr schon enthalten.
Richtig so. Damit werden Künstler unterstützt.
Alle Umfragen

Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Die Bundesbetriebe sollen nicht Gewinn erwirtschaften, sondern den Bürgern einen guten und bezahlbaren Service bieten.
Verwandte Artikel
Hausverkäuferin verschwieg klare Mängel Blumentöpfe auf der Terrassenbrüstung ... Denkmalschutz: Keine Entschädigung für Hauseigentümer
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Aktueller Ratgeber
Aktueller Ratgeber
Die Steuerabzüge für Angestellte und Selbstständige (16. Auflage 2012)
Aktuelle Beratungstexte
Hat mein Bruder einen Pflichtteil zugut? Muss ich den Vermieter für die Umtriebe entschädigen? Darf mein Chef Beiträge an AHV, IV und EO abziehen? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Elektro-Rasenmäher IPL-Enthaarungsgerät Pommes frites Alle Test-Artikel
Aktuelle Diskussionen
24.05.2012, 13:37 | 4 AntwortenWoher kommen die Albträume? 24.05.2012, 13:28 | 7 AntwortenWas hilft gegen Cluster-Kopfweh? 24.05.2012, 13:27 | 3 AntwortenMyom: Welche Operation ist empfehlenswert? 24.05.2012, 13:26 | 4 AntwortenWie bringe ich den Zungenbelag weg?
Benutzer-Favoriten